2031/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen
Ein starker Kapitalmarkt ist ein wesentlicher Faktor für einen wettbewerbsfähigen Standort und volkswirtschaftliche Stabilität. Verbesserte Rahmenbedingungen, zum Beispiel in Form von steuerlichen Anreizen bei Kapitalerträgen oder Erleichterungen beim Zugang von institutionellen Investoren, tragen zur Stärkung des Kapitalmarkts bei.
Die demographische Entwicklung und der daraus resultierende Druck auf das staatliche Pensionssystem wird einen massiven Ausbau der 3. Säule des Pensionssystems notwendig machen. Daher muss es jedem Menschen in Österreich möglich sein, auch individuell für sich gut vorzusorgen und – angesichts bereits seit Jahren niedriger Sparbuchzinsen – auch langfristig von der positiven Entwicklung an den Kapitalmärkten zu profitieren.
Um eine möglichst breite gesellschaftliche Teilhabe am Kapitalmarkt zu ermöglichen, ist es wichtig, das entsprechende Wirtschafts- und Finanzwissen breit in der Bevölkerung zu verankern: Zum Beispeil durch Berücksichtigung in den Schullehrplänen für Unterstufe oder Mittelschule und lebenslange Lehrangebote.
Darüber hinaus stellt eine Kapitalertragssteuerbefreiung für längerfristige Veranlagungen eine geeignete steuerliche Maßnahme zur Stärkung des Kapitalmarkts dar und setzt deutliche Anreize, in Wertpapiere zu veranlagen. Die „Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten“, also die Wiedereinführung der früheren Spekulationsfrist, ist auch im Regierungsprogramm 2020-24 vorgesehen, im Rahmen der aktuellen Steuerreform wird dieses Vorhaben jedoch nicht umgesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, weitere
Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts
umzusetzen, unter anderem wie im Regierungsprogramm vorgesehen auch die
Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragssteuerbefreiung
für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.