2034/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Effizientes Förderwesen statt Förderdschungel

 

Trotz der Einführung der Transparenzdatenbank 2012, ist das österreichische Fördersystem für alle Stakeholder unübersichtlich geblieben. Allein die überbordende Anzahl an Förderungen spricht für den oft attestierten „Förderdschungel“. Resultierend aus einer mangelnden Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften gibt es Mehrgleisigkeiten, Unklarheiten für Unternehmen und Privatpersonen, aber auch einen nicht unbedeutenden bürokratischen Mehraufwand. So werden laut Rechnungshofbericht 2021/11 zur Transparenzdatenbank Förderzahlungen nur unvollständig von den abwickelnden Stellen eingemeldet, indirekte Förderungen nur teilweise berücksichtigt und ein Gesamtkonzept, wie die Daten der Transparenzdatenbank zu Steuerungszwecken genutzt werden könnten, fehlt.

In seiner Analyse zum Förderungsbericht 2019 stellt der Budgetdienst des Parlaments fest, dass "[d]er effiziente Einsatz von Förderungsmitteln [voraussetzt], dass diese sehr gezielt zur Erreichung von klar definierten Zielen eingesetzt werden. Dabei ist jeweils zu hinterfragen, ob eine Förderung die geeignetste Maßnahme darstellt. Insbesondere bei den indirekten Förderungen sind die Förderungsziele vielfach nicht (ausreichend) definiert, aufgrund fehlender Evaluierungen können auch kaum Aussagen über die Wirkung der gewährten Begünstigungen getroffen werden".

Da das Förderwesen ein zentrales Steuerelement der Strukturpolitik ist, ist es von grundlegender Notwendigkeit, ein übersichtliches und effizientes Förderwesen zu etablieren, welches einer gesamtheitlich festgelegten Strategie folgt. Ziel muss es sein, mehrjährige Förderstrategien festzulegen sowie Förderungen nach ihrer Einführung regelmäßig auf ihre Wirkungsorientierung anhand entsprechender Wirkungsziele und Indikatoren zu prüfen, um ihre Effekte auch messen zu können. 

 

Quellen:

Förderungsbericht 2019 (III-214 d.B.), Analyse des Budgetdienstes (https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2021/BD_-_Foerderungsbericht_2019.pdf)

Transparenzdatenbank - Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung; Follow-up-Überprüfung, Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2021/11 (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Transparenzdatenbank.pdf)

Unternehmerisches Österreich statt unternehmerischer Staat: Wirtschaftspolitik neu gedacht, Policy Brief NEOS Lab (https://lab.neos.eu/_Resources/Persistent/b5d780475791597d3537a6d2e8636a5674634e12/1704_PB_Unternehmerisches%20OE%20statt%20unternehmerischer%20Staat_Wirtschaftspolitik%20neu%20gedacht.pdf)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, alle direkten und indirekten aus Bundesmitteln gewährten Förderungen auf höchstens fünf Jahre zu begrenzen ("Sunset Clause"), vor Ablauf der Frist auf ihre Wirkungsorientierung zu überprüfen und gegebenenfalls zu verlängern."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.