2037/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

betreffend Ernennung von StaatsanwältInnen

                                 

Die seit Monaten andauernden Angriffe der ÖVP auf die unabhängige Justiz, insbesondere auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, aber auch gegen einzelne StaatsanwältInnen sind eine massive Gefährdung für unsere Demokratie und den Rechtsstaat. Die Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Justiz sind tragende Säulen unseres demokratischen Systems.

Für das Funktionieren der Strafjustiz ist es von essentieller Bedeutung, dass höchstqualifizierte StaatsanwältInnen die ihnen von der Verfassung (Art. 90a B-VG) zugewiesenen Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahrnehmen. Da die Ernennung zur StaatsanwältIn die Ernennbarkeit zur RichterIn voraussetzt (§ 174 RStDG), herrscht justizintern ein Wettbewerb um die besten Köpfe. Während aber die RichterInnen (verfassungs-)rechtlich gut gegen unsachliche Einflussnahmen geschützt sind, klaffen im staatsanwaltschaftlichen Dienst- und Organisationsrecht noch immer erhebliche Lücken, die es zu schließen gilt, soll der Beruf einer StaatsanwältIn – insbesondere im Vergleich zum Richterberuf – nicht unattraktiv werden. Die Ereignisse der letzten Monate haben eindringlich gezeigt, dass einzelne StaatsanwältInnen den mit ihrem Beruf verbundenen Druck nicht mehr standhalten können und im besser geschützten Richterberuf Zuflucht suchen[1].

Das vermittelt in der Bevölkerung einen verheerenden Eindruck, der Zweifel am Rechtsstaat nährt.

Die SPÖ setzt sich daher seit Jahren nicht nur für einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt, sondern auch für einen besseren Berufsschutz der StaatsanwältInnen im RStDG nach dem Vorbild der für die RichterInnen geltenden Vorschriften ein, damit nicht auch nur der Anschein einer politischen Einflussnahme auf die Justiz entsteht (Justice not only has to be done, it hast o be seen to be done).

Die Justiz ist bestmöglich vor Angriffen und Versuchen der politischen Einflussnahme zu schützen.

Als Teil einer Reform zur Stärkung der Unabhängigkeit Justiz ist zunächst das Verfahren zur Ernennung von StaatsanwältInnen dem richterlichen Ernennungsverfahren anzupassen. In einem modernen demokratischen Rechtsstaat besteht kein vernünftiger Grund, das Ernennungsverfahren dieser so eng miteinander verbundenen Organe der ordentlichen Gerichtbarkeit unterschiedlich zu regeln.

Während Besetzungsvorschläge für richterliche Planstellen von Personalsenaten erstattet werden, in denen die gewählten Mitglieder die Mehrheit haben und diese Vorschläge unter den gleichen Garantien zusammengesetzten Außensenaten vorzulegen sind, die einen weiteren Besetzungsvorschlag zu erstatten haben (§ 32 RStDG), obliegt diese Aufgabe bei staatsanwaltschaftlichen Planstellen einer einzigen Kommission, in der die Mitglieder kraft Amtes bzw. die vom von der Bundesministerin für Justiz entsandten Mitglieder infolge eines Dirimierungsrechts des Vorsitzenden die Mehrheit haben (§ 182 RStDG). Da diesen Personalkommissionen nicht nur die Erstellung von Besetzungsvorschlägen, sondern in weiterer Folge auch die Dienstbeschreibung der einzelnen StaatsanwältInnen obliegt (§ 203 Abs 2 RStDG), gestalten sie deren Berufslaufbahn wesentlich mit.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, das Verfahren zur Ernennung der StaatsanwältInnen an jenes der RichterInnen anzupassen. Insbesondere ist die Zusammensetzung der Personalkommissionen so zu gestalten, dass ihnen mehrheitlich von der Berufsgruppe gewählte bzw. entsendete Mitglieder angehören. So soll sichergestellt werden, dass auch der Anschein einer politischen Einflussnahme bei der Ernennung und dem weiteren beruflichen Fortkommen von StaatsanwältInnen ausgeschlossen wird und diese frei von politischer Einflussnahme ihrer Arbeit nachgehen können.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] Vgl.: Korruption in Österreich: „Befreien Sie die WKStA aus ihrem politischen Korsett!“ ZEIT ONLINE