2041/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 17.11.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Mag.a Verena Nussbaum,
Genossinnen und Genossen
betreffend Freistellungsanspruch für Personen mit einem COVID-19-Risikoattest
Seit Mai 2020 bestand eine Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören: auf Basis eines COVID-19-Risikoattests waren die betroffenen Beschäftigten auf ihren Antrag hin vom Arbeitgeber unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen, wenn es nicht möglich war, im Homeoffice zu arbeiten oder für sie kein besonders geschützter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden konnte.
Diese Regelung ist mit 30. Juni 2021 ausgelaufen; begründet wurde das Auslaufen der Sonderregelung mit der Verbesserung der epidemiologischen Gesamtsituation und der steigenden Impfquote.
In § 735 3a ASVG wurde aber eine bis Ende 2021 geltende Vorsorge für eine Verschlechterung der Infektionslage getroffen: „Ab dem 1. Juli 2021 kann der Bundesminister für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung Zeiträume bis längstens 31. Dezember 2021 festlegen, in denen eine Freistellung nach Abs. 3 möglich ist, wenn dies aufgrund der epidemiologischen Gesamtsituation erforderlich ist.“
Die aktuelle epidemiologische Lage macht eine Verlängerung der Freistellung für Angehörige von Risikogruppen mittlerweile dringend erforderlich. Einerseits steigt die Infektionsgefahr, anderseits dürfte vor allem bei einigen stark immunsuprimierten Personen trotz vollständiger Impfung kein ausreichender Schutz vor Ansteckung gegeben sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgrund der aktuellen epidemiologischen Gesamtsituation aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgehend eine Verordnung zur Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören auf Basis eines COVID-19-Risikoattests zu erlassen.
Weiters soll dem Nationalrat eine Regelung zur Verlängerung der Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, auf Basis eines COVID-19-Risikoattests über den 31.12.2021 hinaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales