2042/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 17.11.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettung und Katastrophenhilfe im Beruf absichern!
Erst vor wenigen Tagen konnte auf der Rax „Brand aus“ gegeben werden, nachdem der größte Waldbrand in der Geschichte Österreichs endlich gelöscht werden konnte. Unter fast unmenschlichem Einsatz mussten Feuerwehrleute und andere Einsatzkräfte diesem Feuer Herr werden.
Es lastet unglaublich viel Druck auf den Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr, aber auch der Rettungsdienste, die sich täglich unter größtem persönlichen Einsatz und ehrenamtlich in den Dienst der Öffentlichkeit stellen. Dafür gilt ihnen Dank und Anerkennung, aber – und hier geht es insbesondere in wirtschaftlich bewegten Zeiten auch um den Schutz der Arbeitnehmer*innen – auch um echte Absicherung für ihre Tätigkeit.
Arbeitnehmerinnen sollen für ihre Einsätze, die sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zu einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr im Rahmen eines Großeinsatzes leisten in Zukunft einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Immerhin sind sie es, die in außergewöhnlichen und bedrohlichen Situationen ihr Leben für uns einsetzen und damit unser aller Sicherheit gewährleisten.
Auf Initiative der SPÖ konnten bereits 2019 Verbesserungen im Bereich der Arbeitswelt geschaffen werden, immerhin gibt es seither eine Entschädigung für die Arbeitgeber*innen, wenn sie freiwillige Einsatzkräfte für ihre Tätigkeiten im Katastrophenschutz in den Sonderurlaub gehen lassen. Ausmaß und Lage der jeweiligen bezahlten Dienstfreistellung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, dieser bekommt aus dem Katastrophenfonds für die gewährte Freistellung und die Entgeltfortzahlung eine Prämie in der Höhe von 200 Euro pro im Einsatz befindlichen Dienstnehmer und Tag.
Noch immer jedoch fehlt der Rechtsanspruch, der Hilfe auch wirklich außer Streit stellt und es nicht von der Zustimmung der Arbeitgeber*innen abhängig macht, ob der Katastropheneinsatz möglich ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der ein Rechtsanspruch auf Freistellung für im Katastrophenschutzeinsatz stehende Einsatzkräfte geschaffen wird. Zugleich ist sicherzustellen, dass für im Einsatz befindliche ehrenamtliche Einsatzkräfte, auch eine pauschale Abgeltung etwaiger Verdienstausfälle aus selbständiger Tätigkeit geschaffen wird.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales