2051/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

betreffend Hürden des Familienbonus Plus für getrenntlebende Eltern beseitigen

 

 

In Österreich leben 162.000 Alleinerziehende, die 238.300 Kinder betreuen. Das entspricht der Bevölkerung Vorarlbergs. Fast 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen, die durch die Covid-Krise noch mehr Schwierigkeiten zu meistern haben. Haushalte von Alleinerziehenden weisen ein überproportionales Armuts- oder Ausgrenzungsrisiko auf (46%)[1] Die Covid-Krise hat die finanzielle Situation der meisten Alleinerziehenden zusätzlich verschlimmert.

Die Steuerreform 2022 wird die Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden zusätzlich verstärken und die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung nicht verringern. Leidtragende der mangelnden Unterstützung werden einmal mehr die Kinder sein, denn in einem Alleinerziehenden-Haushalt aufzuwachsen, gilt als einer der Top-drei-Indikatoren für Kinderarmut.

Die derzeitigen Reglungen des Familienbonus Plus führen insbesondere für getrenntlebende Eltern bei der Beantragung des Familienbonus zu Härten. So erhalten Alleinerziehende (vor allem Frauen) aufgrund ihres geringeren Einkommens auch einen geringeren Familienbonus. Der getrenntlebende Vater bekommt den vollen Bonus, auch wenn er nicht ausreichend Unterhalt bezahlt oder sich bei der Betreuung nicht einbringt. Bei einer privaten Einigung auf eine gerechte Aufteilung des Familienbonus der getrenntlebenden Eltern begeben sich beide in einen rechtsfreien Raum und vor allem die Frauen sind auf „Goodwill“ des Expartners angewiesen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, werden aufgefordert, die im steuerlichen Ergebnis (Höhe des Familienbonus) bestehende ungleiche Behandlung von getrenntlebenden Eltern und im gleichen Haushalt lebenden Eltern bei der Berechnung des Familienbonus zu beenden."

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend

 



[1] Covid -19 Analyse der sozialen Lage in Österreich, Hrsg.: BMSGPK (2021)