2055/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schulstornofonds jetzt neu auflegen!

Im April 2020 wurde im Nationalrat das COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz beschlossen mit dem ein Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds geschaffen wurde. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurden damals österreichweit alle Schulveranstaltungen ab dem 11. März 2020 bis zum Schuljahresende 2019/20 abgesagt. Auch im folgenden Schuljahr wurden aufgrund der Coronapandemie bereits gebuchte Schulveranstaltungen storniert. Der Fonds übernahm anteilig die Stornokosten von abgesagten mehrtägigen Schulveranstaltungen, um Schulen und Erziehungsberechtigte von den anfallenden Kosten zu entlasten. Obwohl die Pandemie ganz offenkundig noch lange nicht überwunden ist, wurde die Ersatzfähigkeit der Kosten aus dem Schulstornofonds mit dem Schuljahr 2020/21 befristet, seit dem 31. Juli 2021 sind keine neuen Anträge mehr möglich.

Aufgrund der aktuell dramatischen Coronalage wurde mit 16.11.2021 den Schulen wiederum das Abhalten von Schulveranstaltungen untersagt. Dennoch hat es die Bundesregierung verabsäumt, den Schulstornofonds zu verlängern. Eltern bleiben auf den Stornokosten sitzen, Schulen wurden von der Kurzfristigkeit der verordneten Maßnahmen überrascht, Chaos regiert.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, das COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz zu verlängern und unverzüglich den Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds neu aufzulegen und mit ausreichenden Mitteln zu dotieren, um Schulen und Eltern wieder bei der Aufbringung der Stornokosten bei abgsagten Schulveranstaltungen zu unterstützen.

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss