2056/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs

 

 

Der Corona-Familienhärteausgleich wurde eingerichtet, um die finanzielle Situation von Familien, die aufgrund der Corona-Krise besonders unter Armut leiden, zu verbessern. Von 15. April 2020 bis 30. Juni 2021 konnte ein Antrag auf eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds gestellt werden. Mehr als 100.000 Familien wurden lt. Homepage des Familienministeriums unterstützt. Die Antragstellung für eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds ist seit 1. Juli 2021 nicht mehr möglich.

Aufgrund der aktuellen, sich zunehmend verschärfenden Corona-Situation in Österreich, den Auswirkungen der Maßnahmen von Bund und Ländern rund um die 2-G-Regel sowie die massive Teuerung, geraten viele Familien erneut in gravierende Notlagen.

Politische Verantwortung übernehmen heißt, auch Familien, die aufgrund der verheerenden Corona-Situation in Not geraten sind, so rasch wie möglich durch Hilfsleistungen zu unterstützen. Eine Fortsetzung des Corona‑Familienhärteausgleichsfonds ist daher dringendst geboten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, den Corona-Familienhärteausgleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und eine Antragstellung für Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärteausgleich ab 1. Dezember 2021 zu ermöglichen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend