2059/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Julia Elisabeth Herr,

Genossinnen und Genossen

betreffend Vorrang für Trinkwasserversorgung und vorsorgender Schutz des Trinkwassers

Die Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand ist in der Bundesverfassung verankert.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Österreich immer deutlicher zu spüren. Die Hitze- und Trockenperioden wirken sich auf die Grundwasserpegel aus.

Laut Entwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2021 besteht für zwei Grundwasserkörper (Welser Heide, Seewinkel) und zwei Tiefengrundwasserkörper („Steirisches und Pannonisches Becken“ sowie „Oststeirisches Becken“) das Risiko, den sogenannten „guten mengenmäßigen Zustand“ bis 2027 zu verfehlen.

Die aktuelle Studie des Bundeministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus „Wasserschatz Österreich“ zeigt auf, dass rasches Handeln erforderlich ist. Die umfassende Studie untersucht den aktuellen Wasserbedarf für ganz Österreich ebenso, wie die zu erwartenden Entwicklungen in den nächsten 30 Jahren im Hinblick auf den Klimawandel. Die Trinkwasserversorger (Verbände, Wassergenossenschaften, Kommunen, etc.), HausbrunnenbesitzerInnen, Industrie und Landwirtschaft beziehen das kostbare Gut Wasser aus dem Grundwasser. Es wurden dabei verschiedene Klimaszenarien untersucht. Die Studie zeigt klar auf: Die Klimakrise bedroht die wertvollen Trinkwasserressourcen. Besonders im Osten Österreichs kann es im „worst-case-szenario“ dazu führen, dass bis 2050 Grundwasser nicht mehr ausreichend für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung steht. Durch die Auswirkungen des Klimawandels können die verfügbaren Grundwasserressourcen in Österreich bis 2050 um bis zu 23 Prozent von derzeit 5,1 Mrd. m3 auf 3,9 Mrd. m3 abnehmen.

Der Wasserbedarf für die österreichische Wasserversorgung wird zur Gänze aus dem Grundwasser gedeckt. Gleichzeitig wird sich der aktuelle Wasserbedarf bis 2050 um 11 bis 15 Prozent erhöhen. In einzelnen Gemeinden kann der Bedarf sogar um bis zu 50 Prozent steigen.

Die Industrie deckt ihren Bedarf an Wasser zu 84 Prozent aus Oberflächenwasser, die Landwirtschaft zu 95 Prozent aus Grundwasser und die Trinkwasserversorgung zu 100 Prozent aus Grundwasser und Quellen. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe beantragen das Wasserrecht für einen Brunnen und nützen dieses auch.

 

Bereits im Rahmen der Trinkwasserenquete im Bundesrat von 2018 wurde die Wichtigkeit der rechtlichen Lösung von Nutzungskonflikten und der notwendige Vorrang des Trinkwassers erkannt. Dieser Vorrang soll entschädigungsfrei erfolgen.

Um Nutzungskonflikten vorzubeugen, sind jetzt die Weichen zu stellen, und die Gewährleistung der Trinkwasserversorgung durch die Vorrangeinräumung abzusichern.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird aufgefordert, eine Novelle des Wasserrechtsgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die

·         einen Vorrang für die lebenswichtige Trinkwasserversorgung vor allen anderen Wassernutzungen rechtlich verbindlich verankert, sowie

 

·         vorsieht, dass Industrie und Landwirtschaft Wasserzähler vorgeschrieben werden und die Daten jährlich verpflichtend an die Wasserbehörde übermittelt werden müssen, damit valide Daten zum tatsächlichen Wasserverbrauch gesammelt werden und eine vorausschauende wasserwirtschaftliche Planung erleichtert wird.

 

Weiters wird die Bundesministerin, für die Landwirtschaft, Regionen und Tourismus aufgefordert, wasserärmere Kulturen zu prüfen, damit der Wasserbedarf der Landwirtschaft vermindert wird, sowie alle Möglichkeiten, wie Vorgaben im Rahmen der Agrarfördermittelvergabe im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU auszuschöpfen, damit Einträge ins Grundwasser, wie Nitrat, Pestizide und andere chemische Stoffe vermieden werden, um das kostbare Nass vor Verunreinigungen zu schützen.

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im Rahmen der geförderten Klimawandelanpassungsprogramme (z.B. Klimawandel-Anpassungsmodellregionen des Klimafonds) einen Schwerpunkt auf ressourcenschonenden Umgang mit Wasser zu setzen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz