2076/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.11.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
betreffend Abschaffung der Bundesgebühren zur Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft
Die Kosten für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Österreich sin prohibitiv gestaltet. Selbst Menschen mit einem Durchschnittsverdienst können sich die Gebühren kaum leisten. Von Bundes- und Landesseite werden Gebühren erhoben, die zum Teil mehrere tausend Eurobetragen. Für viele Familien ist diese, auch im europäischen Vergleich ausnehmend hohe finanzielle Hürde nicht leistbar, wodurch viele Menschen aufgrund ihrer ökonomischen Lage von voller rechtlicher Gleichstellung ausgeschlossen werden, auch wenn sie alle anderen Bedingungen, die für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft notwendig sind, erfüllen.
Im Zusammenhang mit der Beantragung und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist nicht nur anlässlich des Antrags eine Gebühr zu entrichten, der Bund verrechnet gem. § 2 Tarifpost 14 des Gebührengesetzes auch bis zu 1.115,30 € für die Verleihung selbst. Dazu kommen noch Landesverwaltungsabgaben in unterschiedlicher Höhe, die diese Kosten in der Regel noch verdoppeln. Mit einem Durchschnittsverdienst von ca. 1.800 € netto sind diese Kosten kaum zu finanzieren.
Dem Bund dürfte, abgesehen davon, dass der Verwaltungsvorgang über die Länder abläuft und es daher für Bundesabgaben auch keine sachliche Rechtfertigung gibt, auch keinen Überblick darüber haben, wie viel er an den Gebühren anlässlich der Verleihung von Staatsbürgerschaften verdient. Fragen nach den Gebührenaufkommensdetails und Gesamtkosten aus Sicht der antragstellenden Person, konnten vom Finanzministerium mit dem Hinweis auf eine Gesamtüberweisung, aus der keine Einzeldaten ersichtlich wären, tatsächlich nicht beantwortet werden (z.B. parlamentarische Anfragebeantwortung 2956/AB vom 28.09.2020).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher sämtliche Bundesgebühren im Zusammenhang mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft abgeschafft werden.”
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss