2078/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.11.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mario Lindner,
Genossinnen und Genossen
betreffend Einsatz für die Menschenrechte der LGBTIQ-Community in Polen
Die Situation von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, transidenten, intergeschlechtlichen und queeren Personen in Polen sorgt seit geraumer Zeit für europaweites Aufsehen. Erst in den vergangenen zwei Jahren positionierten sich große Teile der polnischen politischen Landschaft mit der Schaffung von s.g. „LGBT-freien Zonen“ klar gegen den Schutz der Grund- und Menschenrechte der dortigen LGBTIQ-Community.
Diese Maßnahmen sorgten zurecht für immensen Widerstand aus der Europäischen Union, die nicht nur mit der Erklärung der EU zur „LGBTIQ Freedom Zone“ im Frühjahr 2021, sondern auch mit finanziellem Druck auf die betroffenen Regionen reagierte und sich so für den Schutz der dortigen Minderheiten einsetzte. Ähnlicher Druck wurde im Juni 2021 mit einem Bündnis europäischer Regierungen – dem die österreichische Bundesregierung leider erst verspätet und nach massivem öffentlichem Druck beitrat – auf Ungarn aufgebaut, wo die Rechte der LGBTIQ-Community ebenfalls durch homo- und transphobe Gesetze attackiert wurden.
Wenn die letzten Monate also gezeigt haben, welche enorme Bedeutung der internationale und vor allem EU-weite Einsatz zur Sicherung der Grund- und Menschenrechte von Minderheiten hat, dann fordern die aktuellen Entwicklungen in Polen diesen mehr denn je ein: Ende Oktober diskutierte das polnische Parlament in erster Lesung ein Gesetz, durch das der öffentliche Einsatz für die Rechte der LGBTIQ‑Community unter Strafe gestellt werden soll. Konkret soll damit verboten werden, dass im Zuge von legalen Kundgebungen die Öffnung der Ehe auf Menschen desselben Geschlechts oder die Möglichkeit zur Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare gefordert wird. Genauso würde es in unserem EU‑Partnerland durch den Beschluss dieses Gesetzes illegal werden, für eine „andere sexuelle Orientierung als die heterosexuelle“ zu „werben“. Betroffen wären davon nicht nur Kundgebungen zum Pride-Monat und dem weltweiten Christopher Street Day, sondern jede politische Meinungsäußerung, die eine Ausweitung der Rechte von LGBTIQ-Personen in Polen einfordert oder auch nur unterstützt.
Diese polnische Gesetzesvorlage würde damit nicht nur einen massiven Angriff auf die Versammlungsfreiheit und das Recht auf politische Willensäußerung der polnischen Bevölkerung bieten, sondern muss in seiner Tragweite für jedes Land der Europäischen Union inakzeptabel sein. Zahlreiche polnische, sowie internationale Organisationen fordern daher ein entschiedenes Vorgehen gegen diesen Gesetzesentwurf. Gerade Österreich hat durch seine Lage im Zentrum Europas, sowie seine bewegte Geschichte die Verantwortung, bilateral und auf EU-Ebene gegen jede Art der Politik einzutreten, die Grund- und Menschenrechte derart massiv einschränkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, werden aufgefordert, sich auf europäischer und bilateraler Ebene gegen jegliche Angriffe auf die Menschenrechte von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten in der Europäischen Union einzusetzen, sowie Initiativen, durch die die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von LGBTIQ-Personen in Polen eingeschränkt wird, klar zu verurteilen und sich für die Verbesserung der Lebenssituation von LGBTIQ‑Personen in Polen einzusetzen.“
Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss