2083/A XXVII. GP
Eingebracht am 19.11.2021
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Antrag
der Abgeordneten Hermann Gahr, DI Olga Voglauer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/2020, wird wie folgt geändert:
In § 43 Abs. 1a entfällt die Wortfolge „und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft“.
Begründung
Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist die bisherige Befristung bestimmter Maßnahmen im AMA-Gesetz bis 31. Dezember 2021 nicht ausreichend, um der sich neuerlich zuspitzenden Lage gerecht zu werden.
Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes im AMA-Gesetz geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des Verwaltungsrats und des Kontrollausschusses auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, hat sich in der Praxis bewährt. Die Durchführung virtueller Versammlungen soll daher über das Jahr 2021 hinaus unbefristet möglich sein.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.