2083/A XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Hermann Gahr, DI Olga Voglauer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/2020, wird wie folgt geändert:

In § 43 Abs. 1a entfällt die Wortfolge „und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft“.

Begründung

Aufgrund der offenkundigen Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist die bisherige Befristung bestimmter Maßnahmen im AMA-Gesetz bis 31. Dezember 2021 nicht ausreichend, um der sich neuerlich zuspitzenden Lage gerecht zu werden.

Die im Zuge des 12. COVID-19-Gesetzes im AMA-Gesetz geschaffene Möglichkeit, die Sitzungen des Verwaltungsrats und des Kontrollausschusses auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, hat sich in der Praxis bewährt. Die Durchführung virtueller Versammlungen soll daher über das Jahr 2021 hinaus unbefristet möglich sein.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.