2083/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Hermann Gahr, Dipl.-Ing. Olga Voglauer,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 19.11.2021

 

 

Änderungen laut Antrag vom 19.11.2021

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Sofern es einen Kurztitel für ein Gesetz gibt, ist dieser, gem. den legistischen RL, auch für den Eingang einer Novelle zu verwenden; daher müsste der Eingang lauten:

Das AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/2020, wird wie folgt geändert:

Eine solche Änderung ist mur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/2020, wird wie folgt geändert:

 

 

In § 43 Abs. 1a entfällt die Wortfolge „und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft“.

 

(1a) § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 42/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

 

(1a) § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 42/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.