2087/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.11.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen
betreffend Ausbau der österreichischen Klimafinanzierung
Bei der zu Ende gehenden UN-Klimakonferenz in Glasgow stand neben der Finalisierung des „Rule Book“, die von den Ländern des globalen Südens vorgebrachte Forderung nach einer Nachbesserung der internationalen Klimafinanzierung, im Mittelpunkt. Dies auch deshalb, weil die bisher zugesicherte jährliche Unterstützung von 100 Milliarden US-Dollar durch die Industriestaaten bislang nicht erfüllt wurde.
Es wird auch immer deutlicher, dass die bisherigen Finanzierungsansätze (etwa die Vergabe von Krediten) nicht den Bedürfnissen der betroffenen Länder gerecht werden, und dass auf Grund der fortschreitenden Erhitzung unseres Planeten die Notwendigkeit der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen steigt.
Industrienationen sind die Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen (sowohl historisch als auch aktuelle) und haben daher eine besondere Verantwortung, die sich auch im finanziellen Beitrag auszudrücken hat.
Die Allianz für Klimagerechtigkeit hat deshalb im Vorfeld der COP26 u.a. Forderungen zur internationalen Klimafinanzierung erhoben[1].
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert,
· Österreichs internationale Klimafinanzierung mit dem Ziel auszubauen, sowohl die öffentlichen Zuschüsse, als auch die Gesamtsumme bezogen auf 2019 zu verdoppeln, um den sich verschärfenden Notwendigkeiten von Ländern des globalen Südens, dem 100 Mrd. USD Ziel und den zukünftig notwendigen Verhandlungserfolgen laut Pariser Abkommen Rechnung zu tragen,
· mindestens 50% der gesamten Klimafinanzierung für Anpassung an die Klimakrise mit adäquaten Finanzinstrumenten einzusetzen, um den internationalen Vereinbarungen gerecht zu werden sowie Ländern des globalen Südens bei der fortschreitenden Bedrohung durch die Erderhitzung gezielt zu unterstützen,
· die Zuschuss-basierten Instrumente der Klimafinanzierung insbesondere für besonders stark von den Folgen der Erderhitzung betroffene Länder des globalen Südens zu steigern, um Anpassungsmaßnahmen zu fördern und der sich aufbauenden Schuldenkrise entgegenzuwirken,
· Den absoluten Betrag der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen von 2019 bis 2023 verdoppeln, um dem Beschluss der COP26 zur Verdoppelung der kollektiven Anpassungsfinanzierung, unter Berücksichtigung des geringen Anteils von Anpassungsfinanzierung frühzeitig gerecht zu werden,
· sich für eine fruchtbare Zusammenarbeit des Green Climate Fund mit dem Adaptation Fund einzusetzen, damit eine niederschwellige Mittelvergabe für Anpassungsprojekte über den Adaptation Fund ermöglicht wird,
· Den Steigerungspfad der internationalen Klimafinanzierung bis 2025 in der zu überarbeitenden Klimafinanzierungsstrategie indikativ abzubilden, um damit umfassende Vorabmeldungen laut Pariser Abkommen Artikel 9.5 zu ermöglichen,
· Sich beim internationalen Prozess zur Klärung einer Finanzierungsschiene für durch die Erderhitzung herbeigeführten Schäden und Verluste aktiv für eine rasche Einigung zur finanziellen Unterstützung für die am stärksten betroffenen Länder einzusetzen.“
Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss