2090/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Vertretung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung“
BEGRÜNDUNG
Normung hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen, insbesondere auf Grund der gewichtigen Rolle von Normen in der Europäischen Rechtsordnung (Stichwort: Richtlinien nach der neuen Konzeption). CEN, CENELEC und ETSI als europäische Normungsorganisationen haben die nationalen Normungsinstitute bei der Erarbeitung von Normen weitestgehend abgelöst; der Anteil an eigenständiger nationaler Normung liegt mittlerweile bei unter 10 Prozent.
Die Europäische Normenverordnung mahnt daher eine größere Diversität bei der Erarbeitung von Normen ein. So sollen insbesondere die Verbraucherorganisationen, aber auch Menschen mit Behinderung und Vertreter aus anderen Bereichen bei der Normenentwicklung stärker berücksichtigt werden.
Bislang konnte durch eine Förderung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ein Büro unterhalten werden, das dem bei Austrian Standards eingerichteten Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten zuarbeitetet. Auf Grund organisatorischer Veränderungen ist dieses Büro in absehbarer Zeit neu zu organisieren.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, im Sinne des § 24 Produktsicherheitsgesetzes 2004 die Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten zu prüfen, unter Berücksichtigung einer Kooperation mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei Austrian Standards.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.