2097/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.11.2021
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend die erforderliche rechtskonforme Handhabung des Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetzes durch Wien im Sinne belastbaren Zahlenmaterials
Belastbares Zahlenmaterial ist eine wesentliche Grundlage erfolgreicher Wohnpolitik. Etwa was Lenkungsmaßnahmen im Bereich der Sanierung betrifft. Um ihre Misserfolge auch auf diesem Feld zu verschleiern, bedient sich die Wiener Sozialdemokratie nebeligster Statistiken, denen abseits medialer Schlagzeilen jedweder echte Realitätsbezug fehlt. Die Tageszeitung Der Standard widmete sich im Artikel vom 26. Jänner 2018 „Wie viele Wohnungen Michael Ludwig in Wien „bauen ließ““. Der Anrisstext schildert die Problematik: „Der Wiener Bürgermeisterkandidat sagt gern, er habe in seiner Amtszeit "70.000 geförderte Wohnungen errichtet". Das stimmt wohl nur bedingt“. Im Folgenden schildert der Autor des Artikels das Dickicht aus kaum konkret zu interpretierenden Statistiken und Daten sowie gezielt als politische Nebelgranaten eingesetzten Termini – Stichwort Förderungszusicherungen. So berichtete der nunmehrige Bürgermeister im Jahr 2018 in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin „trend“, dass in seiner Amtszeit als Wohnbaustadtrat 70.000 geförderte Wohnungen errichtet worden wären, wie der „Standard“ zitiert. Von 2007 bis 2016 wurden lediglich 52.300 Förderungszusicherungen im Bereich von Mietwohnungen erteilt. Wobei eine Förderungszusicherung keinesfalls mit der Fertigstellung einer leistbaren Wohnung gleichzusetzen ist. Tatsächlich ergaben Hochrechnungen, dass in der Periode von 2007 bis 2016 lediglich ca. 50.000 geförderte Wohnungen errichtet wurden. Die tatsächliche geförderte Bauleistung wird seitens der Wiener Sozialdemokratie ähnlich einem Verschlussakt behandelt. Ein aktueller Prüfbericht des Wiener Stadtrechnungshofes (StRH III – 7/19) beschäftigt sich mit der tatsächlichen Situation abseits politischer Jubelmeldungen. Auf Seite 23 des Berichtes findet sich eine entsprechende Tabelle, die auf Zahlenmaterial der zuständigen MA 50 beruht - und deren Aussagekraft durch den Rechnungshof deutlich relativiert wird. Es zeigt sich allerdings, dass die geförderte Bauleistung im Jahr 2007 etwa 40 Prozent über jener des Jahres 2019 lag. Angesichts einer derartigen Entwicklung mutet wenig verwunderlich an, weshalb die Wohnkosten in Wien für immer breitere Schichten nicht mehr tragbar sind. Das wohnpolitische Totalversagen der Sozialdemokratie manifestiert sich. Die Nicht-Meldung von wesentlichen Zahlen hinsichtlich Auf-, Zu- und Umbauten im Rahmen des GWR-G rundet dieses Bild ab. Dabei wären entsprechende Angaben von hoher Bedeutung, etwa was eine korrekte Bemessung der Sanierungsrate betrifft.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellt daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert dem Nationalrat ehebaldigst eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die infolge systematischer Aushöhlung des Gesetzes durch Wien im Sinne einer endlich gesetzeskonformen Handhabung des Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetzes die verpflichtende und ggf. gegenüber Gebietskörperschaften sanktionierte Meldungsverpflichtung von An-, Auf- und Umbauten bei Baubewilligungen und Fertigstellungen vorsieht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss verlangt.