2098/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend kein Maskenzwang im Unterricht

 

Am 11. November 2021 wurde seitens der Bundesregierung kommuniziert, dass für die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol im Bildungsbereich die  Risikostufe III lautet, sowie für alle weiteren Bundesländer Risikostufe II. (siehe https://corona-ampel.gv.at).

Da hätte bedeutet, dass ab dem Montag, 15. November, nur in den drei genannten Bundesländer Lehr- und Verwaltungspersonal, sowie Schüler im gesamten Schulgebäude eine MNS zu tragen haben, ab der 9 Schulstufe auch in Klassen- und Gruppenräumen.

Am Sonntag, dem 14. November erfolgte jedoch eine „Weisung“ des Teams Kommunikation des BMBWF an die Schuldirektoren, dass die Maskenpflicht wie folgt in der Schule anzuordnen wäre:

Für alle Schulen gelten die Regelungen der Risikostufe III. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) während dieser Sicherheitsphase eine FFP2-Maske tragen. In der Volksschule und der Sekundarstufe 1 gilt die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske nur bis zum Einnehmen des Sitzplatzes – dann kann die Maske abgenommen werden.

Eine „Weisung“ einer unbefugten Stelle, ohne rechtlicher Grundlage!

Artikel 18 BVG: (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

Am 16. November nachmittags erfolgte dann einerseits eine Korrektur der Maßnahmen und andererseits wurde die rechtliche Grundlage in Form einer Novelle der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 veröffentlicht.

Darin wird nun die FFP2-Pflicht für Schüler der Oberstufe und für das gesamte Lehr- und Verwaltungspersonal in allen Schulen fixiert. Das bedeutet, dass diese Personengruppe, obwohl durchgehend getestet und teilweise geimpft (das Lehrpersonal nahezu durchgängig geimpft), gezwungen wird, stundenlang - auch währen der Abhaltung des Unterrichts(!) - eine FFP2-Maske zu tragen.

Darüber hinaus weiß inzwischen nicht einmal der zuständige Minister, welche Regelung tatsächlich gilt. So gibt er im Österreich-Interview (17.11.2021) an: „Wir haben die FFP2-Maskenpflicht in der Sekundarstufe und in der Primarstufe bis zum Erreichen des Platzes.“

Ein Bild, das Text, Zeitung enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Tatsächlich steht im Erlass vom 16.11.2021: „Schüler/innen bis zum Ende der 8. Schulstufe (Primarstufe, Sekundarstufe 1, Mittelschule, Sonderschule) tragen außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS.“

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die sofortige Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht anzuordnen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss