2111/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2021
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Auffrischungsimpfungen durch geschultes Personal in der Apotheke bei komplikationsfreien Impfungen

 

In der Schweiz gibt es ein innovatives Projekt „Impfapotheken“ im niedergelassenen Bereich, da dort bei Impfungen neben den Ärzten mit den Apothekern landesweit ein breit aufgestelltes Versorgungsnetz bietet:

SICHER UND UNKOMPLIZIERT – IMPFEN DIREKT IN DER APOTHEKE

In der Mehrheit der Kantone können Apothekerinnen und Apotheker gesunde Erwachsene impfen. Damit Apothekerinnen und Apotheker impfen können, müssen sie eine spezifische Weiterbildung absolviert haben oder bereits an der Uni entsprechend von Impfspezialisten geschult worden sein. Dies ist Voraussetzung für die Impfbewilligung. Diese vergeben die Kantone. Im Tessin erfolgt das Impfen vorerst noch mit ärztlichem Rezept für den Impfstoff. Schwangere Frauen und Patienten, die sich in regelmässiger ärztlicher Behandlung befinden, sollen sich weiterhin bei Ihrem behandelnden Arzt impfen lassen.

Impfapotheken

Für Österreich sollte ein solches Angebot dahingehend aufgesetzt sein, dass entsprechend geschultes Personal in Apotheken ausschließlich Auffrischungsimpfungen, bei denen auf Grund langjähriger Erfahrung und einer bereits komplikationsfrei verlaufenen Erstimpfung mit keinen akuten oder schweren Impfreaktionen gerechnet werden muss, durchführen dürfen. Die entsprechenden Auffrischungsimpfangebote sollten auch im Honorarsystem der österreichischen Sozialversicherungsträger abgebildet sein, um den Apotheken eine entsprechende Abgeltung dieser Zusatzdienstleistung zu ermöglichen.



 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass entsprechend geschultes Personal in Apotheken Auffrischungsimpfungen, bei denen auf Grund langjähriger Erfahrung und einer bereits komplikationsfrei verlaufenen Erstimpfung mit keinen akuten oder schweren Impfreaktionen gerechnet werden muss, durchführen darf.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.