2123/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.11.2021
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EntschlieSSungsantrag

der Abgeordneten Franz Hörl, Barbara Neßler, Tanja Graf, Mag. Markus Koza

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Ganzjahresperspektive für Saisoniers durch die Rot-Weiß-Rot – Karte“

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Arbeitskräftebedarf ist in vielen Bereichen der österreichischen Wirtschaft hoch. Der demografische Wandel, die sinkende Arbeitslosigkeit in ganz Europa und der internationale Wettbewerb um gute Arbeitskräfte machen es zunehmend schwieriger, die Rekordzahl an offenen Stellen zu besetzen. Besonders in Saisonbranchen wie im Tourismus muss daher jährlich auf bewährte Saisoniers zurückgegriffen werden. Sie gehören als erfahrene Stammkräfte mit entsprechenden beruflichen Kenntnissen zum unverzichtbaren Teil der Belegschaft.

 

Viele Betriebe stellen auf einen Ganzjahresbetrieb um. Dies ist aus arbeitsmarktpolitischer Sicht zu begrüßen, weil Zeiten der Arbeitslosigkeit verkürzt werden. Die Bestimmungen über die Saisonarbeitskräfte ermöglichen aber nur einen stark eingeschränkten Zugang, der vielfach nicht mehr den geschilderten Rahmenbedingungen entspricht. Auch für qualifizierte und erfahrene Arbeitnehmer sind die bestehenden Regelungen nicht ausreichend attraktiv. Den Betrieben fällt es so zunehmend schwer, langjährige Mitarbeiter zu halten. Als ersten Schritt bietet die Stammsaisonierregelung Neu mehr Planungssicherheit, Transparenz und Vereinfachung.

 

In einem weiteren Schritt sollen diese bewährten, erfahrenen und vielfach unverzichtbaren Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der Rot-Weiß-Rot – Karte als Schlüsselkräfte auch ganzjährig zu arbeiten. Davon profitieren auch jene Arbeitgeber, die bessere Arbeitsbedingungen bieten. Dafür sind die Regelungen wie im Regierungsprogramm vorgezeichnet weiterzuentwickeln.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

 

 Der Bundesminister für Arbeit wird ersucht, Regelungen zu prüfen, die Schlüsselkräften (Stammmitarbeitern) den Zugang zur Rot-Weiß-Rot – Karte ermöglichen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales