2133/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.12.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend „Stärkung der Transparenz, Weiterentwicklung des Parlamentarismus, Liveübertragung der Befragungen von Auskunftspersonen, die im öffentlichen Interesse stehen, in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen; ExpertInnengespräche im Vorfeld einer geplanten Untersuchungsausschussreform“
Transparenz gewinnt in der Politik immer mehr an Bedeutung und ist für die Glaubwürdigkeit der Politik selbst ein wichtiger Maßstab. Soweit wie möglich, muss es den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, sich politische Informationen und insbesondere Informationen über die parlamentarische Arbeit unmittelbar zu beschaffen, ohne das zwangsweiße Medien dazwischengeschaltet sind.
Wie internationale und europäische Beispiele zeigen gilt dies in besonderen Ausmaß für Untersuchungsausschüsse und ähnliche Einrichtungen. Es ist nicht mehr zumutbar, dass im Jahr 2021 den Bürgerinnen und Bürgern nicht das Recht eingeräumt wird, die Befragung von Auskunftspersonen, die im öffentlichen Interesse stehen, nicht unmittelbar und live zu erleben. Nur so können jede Bürgerin und jeder Bürger sich selbst ein Bild vom den Befragungen und den Antworten machen, Untersuchungsausschüsse würden dadurch deutlich aufgewertet werden.
Alle Fraktionen haben beschlossen, Ausschusssitzungen, in welchen Expertinnen und Experten angehört werden, über Livestream den Bürgerinnen und Bürgern anzubieten. Es ist daher undenkbar, dass dies nicht für Anhörungen von wichtigen Auskunftspersonen gelten soll. Eine Grenze muss dort gezogen werden, wo Personen gefragt werden, deren Persönlichkeitssphäre zu schützen ist. Dies gilt natürlich für Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker sowie für hohe öffentliche Bedienstete mit Leitungsfunktionen, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen.
Darüber hinaus haben sich zu diesem Vorhaben bereits öffentlich im Rahmen des letzten Untersuchungsausschusses Vertreter*innen der Parlamentsfraktionen ausgesprochen; einer raschen Umsetzung sollte daher nichts im Wege stehen.
Um im Vorfeld eines diesbezüglichen Initiativantrages, dessen Einbringung bereits für die nächste Sitzung des Nationalrates ins Auge gefasst wird, die Notwendigkeiten einerseits im Zusammenhang mit dem Schutz von Grund- und Persönlichkeitsrechten von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss und andererseits mit den berücksichtigungswürdigen Aspekten auf Seiten der Justiz auszuloten, erscheint ein fachlicher Austausch mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst zweckmäßig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
„Es besteht Einvernehmen zwischen den Fraktionen, dass Liveübertragungen bei der Befragung von Auskunftspersonen im Rahmen eines Untersuchungsausschusses, die im öffentlichen Interesse stehen, künftig ermöglicht werden sollen.
Um im Vorfeld dieser geplanten Änderung der VO-UA die Notwendigkeiten einerseits im Zusammenhang mit dem Schutz von Grund- und Persönlichkeitsrechten von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss und andererseits mit den berücksichtigungswürdigen Aspekten auf Seiten der Justiz auszuloten, werden die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Verfassung und Europa aufgefordert, für diesbezügliche zeitnahe Gespräche informierte ExpertInnen in eine von der Parlamentsdirektion (Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlicher Dienst/RLW-Dienst) einzuberufenen Arbeitsgruppe zu entsenden, um so zu einer ausgewogenen und die Interessen aller Betroffenen berücksichtigenden Lösung zu kommen.“
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss