2134/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.12.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Ing. Reinhold Einwallner

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Ausstattung von Polizeidienststellen mit Luftfilteranlagen

 

Die Mitarbeiter*innen der Polizei sind in ihrer beruflichen Tätigkeit seit nunmehr fast zwei Jahren in besonderer Weise von der Covid-Pandemie betroffen. Neben der durchgehenden Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auch während der Lockdowns, wurde die regelmäßige Begleitung von Demonstrationen von Maßnahmen- und Impfgegner*innen zu einer Aufgabe der Exekutive. Abseits davon bekam die Polizei auch die Kontrolle und Durchsetzung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung überantwortet. Die Einhaltung der Quarantäne sowie die Überprüfung von Gesundheitsdaten, kamen ebenso hinzu und das obwohl Opposition, Gewerkschaft und Verfassungsjurist*innen scharf dagegen protestierten und auf eine mögliche Überlastung der Exekutivbeamt*innen hinwiesen.

 

Gemeinsam mit den Angriffen, wie sie im Rahmen der letzten Corona-Demonstrationen stattgefunden haben, ist die Belastung über ein erträgliches Maß hinaus angewachsen. Zudem können die Beamt*innen nicht sicher sein, im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht mit erkrankten oder infizierten Personen in Kontakt zu kommen, ohne es zu wissen, beispielsweise bei Amtshandlungen im privaten Bereich, im Rahmen von Verkehrsunfällen, bei denen ein Einschreiten obligatorisch ist, oder beim Parteienverkehr auf Polizeidienststellen.

 

Um die Einsatzfähigkeit der Polizei unter allen Umständen sicherzustellen, müssen umfassende Schritte gesetzt werden, das Arbeitsumfeld der Polizist*innen so sicher wie möglich zu gestalten. Das betrifft auch die Polizeidienststellen, beispielsweise wenn es um den Einsatz von Luftfiltergeräten geht, um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern.

 

In einem Positionspapier der Bundesregierung heißt es dazu: „Eine Belastung der Raumluft mit virenbeladenen Aerosolen lässt sich in Situationen, wo nur unzureichender Luftwechsel erzielt werden kann, durch den Einsatz von geeigneten Luftreinigungsgeräten auf relevante Weise reduzieren.“[1] Gerade für Polizeidienststellen, die ja auch sicherheitspolitischen Gesichtspunkten genügen müssen und daher nicht immer durch das Öffnen von Fenstern gelüftet werden können, scheint eine Nutzung von Luftfiltergeräten daher eine sinnvolle und einfach umsetzbare Maßnahme zu sein.


 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert die Anschaffung und Inbetriebnahme von Luftfiltergeräten in den Gebäuden der Polizei und in allen Polizeidienststellen zu prüfen und ehestmöglich überall dort umzusetzen, wo es nach Einschätzung der Gegebenheiten vor Ort sinnvoll und notwendig erscheint.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten vorgeschlagen.



[1] Positionspapier zu lüftungsunter-stützenden Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe –Einsatz von Luftreinigern und Einbringung von Wirkstoffen in die Innenraumluft, S. 9.