2135/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.12.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend vollinhaltliches Bekenntnis zur Unversehrtheit der Ukraine unter Einbeziehung möglicher NordStream II Sanktionen

 

In Deutschland spricht Außenministerin Annalena Baerbock immer kritischer von NordStream II. Die USA stehen der Pipeline seit langer Zeit extrem kritisch gegenüber, haben aber der Aussetzung der Sanktionen unter gewissen Bedingungen zugestimmt: Garantie der weiteren Nutzung inklusive Vertragsverlängerung der Pipeline durch die Ukraine und Sicherheitsgarantien für die Ukraine. 

In Österreich spricht die Bundesregierung einerseits von unbedingter Unterstützung des Völkerrechts im Ukrainekonflikt, jedoch spricht der Außenminister im Zusammenhang mit NordStream II von Energiepreisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten, möge sich weiterhin vollinhaltlich zum österreichischen Bekenntnis zum Völkerrecht und der Unverletzlichkeit der ukrainischen Grenzen bekennen, und sich demnach auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass NordStream II nur in Betrieb genommen bzw. nur so lange genutzt werde, wie Russland von weiteren militärischen Aktionen gegen die Ukraine absieht, sowie bestehende Gastransitabkommen mit der Ukraine respektiert und im Sinne der Biden-Merkel Verhandlungen zur Aussetzung der U.S. Sanktionen verlängert."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.