214/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten KO Kickl, Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zum Mercosur-Abkommen

 

Seit 1999 verhandelt die EU mit dem Mercosur (die Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) über ein umfangreiches Assoziierungsabkommen. Am 28. Juni 2019 wurde verkündet, eine politische Einigung über den Abkommenstext ("agreement in principle"; WK 8483/2019 INIT EU-Mercosur: Consolidated texts of the trade part of the EU-Mercosur Association Agreement zu 071896/EU XXVI.GP) erzielt zu haben.

Vorweg ist festzuhalten, dass Freihandel an sich für Österreich und seine Unternehmen als Exportnation sehr wichtig ist. Freihandelsabkommen dürfen allerdings nicht zu einer Absenkung von nationalen Lebensmittel-, Umwelt- und Sozialstandards führen und auf Kosten von Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung gehen. Es braucht jedoch transparente Verhandlungen, damit eine breite öffentliche Diskussion über Freihandelsabkommen wie jenem zwischen der EU und Mercosur stattfinden kann. Weiters muss für jeden Abbau von Handelshemmnissen ein Gebot der Fairness gelten, d.h. die hohen europäischen und vor allem österreichischen Qualitätsstandards bei Lebensmitteln müssen unbedingt erhalten bleiben, da in vielen Bereichen, etwa bei Bio-Eigenmarken, die Standards der heimischen Lebensmittelhändler bereits heute höher sind als vom österreichischen Gesetz gefordert. Dieses hohe Niveau und die Top-Qualität unserer heimischen - österreichischen und oftmals regionalen - Produkte dürfen unter keinen Umständen konterkariert werden.

Ein unregulierter Freihandel mit Südamerika würde den europäischen Markt mit 100.000 Tonnen an Rindfleisch und weiteren Agrarrohstoffen überschwemmen. Das wäre zweifelsohne eine Gefahr für unsere kleinstrukturierte österreichische Rinder-Landwirtschaft. Die Standards im Tier- und Pflanzenschutz, unter denen Südamerika aktuell produziert, sind hierfür noch nicht ausreichend. Allein in Brasilien sind mehr als 500 Pestizide genehmigt - darunter sind 150, die in der EU verboten sind. Hinzu kommt: Wenn ein Pestizid in Brasilien einmal registriert ist, verfällt die Lizenz nie und ist auch keinen periodischen Neubewertungen – wie in der EU verpflichtend – unterworfen. Angesichts der Waldbrände in Brasilien wäre es auch fragwürdig, ein Abkommen abzuschließen, das etwa die Abholzung von Regenwald zur Produktion von Wirtschaftsgütern aktiv fördert.

Im Sinne unserer heimischen Landwirtschaft ist es das Gebot der Stunde, dem Mercosur-Abkommen eine klare Absage zu erteilen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen vor diesem Hintergrund folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich klar gegen das Mercosur-Abkommen auszusprechen und auf Europäischer Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen Abschluss des Mercosur-Abkommens zu verhindern.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.