2142/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.12.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Integrationsvereinbarung um individuelle Fördermaßnahmen ergänzen
Alle rechtmäßig in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen - ausgenommen subsidiär Schutz- oder Asylberechtigte - müssen eine sog. Integrationsvereinbarung unterzeichnen, mit der sie sich dazu verpflichten, Deutschkenntnisse sowie Kenntnissen der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien (vgl. Integrationsgesetz 2017) im Rahmen von Werte- und Orientierungskursen zu erwerben. Fristen und Sanktionen wie die Kürzung finanzieller Beihilfen sind vorgesehen, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass "insbesondere [...] die Zugewanderten aktiv an diesem Prozess mitwirken, die angebotenen Integrationsmaßnahmen wahrnehmen und die Grundwerte eines europäischen demokratischen Staates anerkennen und respektieren." Die Integrationsvereinbarung besteht aus 2 Modulen, die nach einheitlichen Vorgaben ein für alle Personen gültiges Mindestmaß an notwendigen Deutschkenntnissen sowie weiterer Grundkenntnisse für ein gesellschaftliches Zusammenleben vorgeben. Die staatlichen Institutionen hätten darüber hinaus auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ihren Beitrag zu einem erfolgreichen Integrationsprozess durch das systematische Anbieten von Integrationsmaßnahmen zu leisten. Diese verbindliche Regelung ist grundsätzlich begrüßenswert, wirkt jedoch durch die bloße Bereitstellung der verpflichtenden Kursangebote einseitig. Das Rote Kreuz schlug bereits in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf 2017 ein positives Anreizsystem für eine erfolgreiche Integration vor und auch die Industriellenvereinigung begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar den verbindlichen Charakter, vermisst für einen umfassenden Integrationserfolg jedoch ebenso erwähntes Anreizsystem.
Besonders förderlich für eine gelingende Integration sind jedenfalls individuelle Beratungen, Coachings und Jobtrainings, die die individuellen Qualifikationen, Fähigkeiten und Entwicklungswünsche der zu integrierenden Personen erfassen, fördern und in entsprechende Bahnen lenken. Die Wiener Stadtregierung sieht hierfür z.B. die Errichtung einer Integrationskoordination als zentraler Schnitt- und Anlaufstelle für Zuwanderinnen vor, genauso wie ein Business Immigration Office zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und der zielgruppenadäquaten Beratung für Unternehmen und Antragssteller_innen im Zusammenhang mit qualifizierter Zuwanderung. SOS Mitmensch schlug in ihrer Stellungnahme zum IntG vor, Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten Integrationscoaches zur Seite zu stellen, mit denen "individuell und prozessorientiert Integrationsschritte besprochen, vereinbart und schriftlich festgehalten werden können". Diese individuelle Vorgehensweise scheint nicht nur für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, sondern für alle zugewanderten Drittstaatsangehörigen im Sinne einer bestmöglichen Integration in die österreichische Gesellschaft und bei Beibehaltung des verbindlichen Charakters der Integrationsvereinbarung sinnvoll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die
Bundesministerin für Integration, wird aufgefordert, die aktuell
gültige Integrationsvereinbarung mit 2 standardisierten Modulen im Sinne
einer bestmöglich gelingenden Integration um individuelle
Fördermaßnahmen wie Coachings und Beratungen zu ergänzen, auf
deren Basis ein verbindlicher und maßgeschneiderter Bildungs- und
Integrationsplan für jede in Österreich rechtmäßig
niedergelassene Person erstellt werden kann. Positive regionale Beispiele aus
den Bundesländern sollen hierbei berücksichtigt und bundesweit
ausgerollt werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.