2152/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Hauser, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Offenlegung und Transparenz betreffend Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller

Bezugnehmend auf die seinerzeitige Anfragebeantwortung vom 7. Juni 2021 betreffend Anfragebeantwortung zu „Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller(6131/AB)“ und den Protokollen des Nationalen Impfgremiums gibt es eine ganze Reihe weiterer interessanter Fragen, die sich insbesondere zu den Themen Studien und Drittmittelforschungen bzw. Aktienpakete, Aktienoptionen, Beraterverträgen, Medienkooperationen usw. ergeben.

Insbesondere die Geschäftsordnung des Nationalen Impfgremiums im BMSGPK für die 4. Funktionsperiode (01.Jänner 2020 bis 31. Dezember 2022) wird hier mehrere Fragestellungen auf.

 

§ 2 Bestellung der Mitglieder und Mitgliedschaft: Dort wird unter anderem von „zusätzlich beigezogener Sachkundiger“ gesprochen.

§ 3 Vorsitz: Dort wird von einem Vertreter des BMSGPK als Vorsitzenden und einem operativen Vorsitzenden aus den Reihen der Mitglieder des Nationalen Impfgremiums gesprochen.

§ 4 Aufgaben: Dort von einer „Endredaktion“ des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bei der Erstellung und Aktualisierung der nationalen Impfempfehlungen und des Impfplans gesprochen.

§ 5 Sitzungsmodus-Telefonkonferenz: Dort wird von der Abhaltung von Sitzungen per Telefonkonferenz gesprochen

§ 5 Sitzungsmodus-Vertraulichkeit: Dort wird von einer „strengen Vertraulichkeit „betreffend der für die Sitzungen bereitgestellten Unterlagen gesprochen.

§ 5: Sitzungsmodus-Sitzungsprotokolle: Dort wird von „zusammenfassenden Sitzungsprotokollen“, die vom Bundesministerium für Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfasst werden, gesprochen.

§ 5: Sitzungsmodus-Kommentare zum Protokollentwurf: Dort wird von der Möglichkeit von Kommentaren zum Protokollentwurf innerhalb von zwei Wochen gesprochen.

§ 5: Sitzungsmodus-Verschwiegenheit und Ausnahme: Dort wird von Verschwiegenheit der Sitzungsteilnehmer und Ausnahmen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gesprochen.

§ 6: Einrichtung von Arbeitsgruppen: Dort wird von der Möglichkeit der Einrichtung von befristeten Arbeitsgruppen zur Behandlung spezifischer Fragestellungen gesprochen.

§ 7: Beschlussfassung-Konsens: Dort wird „nach Möglichkeit“ im Konsens bei Beschlussfassungen gesprochen.

§ 7: Beschlussfassung-Beratung und Abstimmung: Dort wird von einer Erforderlichkeit der Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern gesprochen. Ohne Konsens erfolgt Beschlussfassung nach dem Mehrheitsprinzip.  

§ 7: Beschlussfassung-Enthaltung und persönliche Interessen: Dort wird von der Möglichkeit einer Stimmenthaltung und von der Verpflichtung einer Stimmenthaltung bei persönlichen Interessen gesprochen.

§ 7: Beschlussfassung-Akute, dringende und unaufschiebbar zu klärende Fragestellungen im Zusammenhang mit „Impfen“: Es wird von „ausnahmsweisen“ Fragestellungen im schriftlichen/ elektronischen Weg (per email) gesprochen. Die Diskussion und Beschlussfassung kann per email erfolgen.

§ 7: Beschlussfassung-Akute, dringende und unaufschiebbar zu klärende Fragestellungen im Zusammenhang mit „Impfen“: Es wird von „ausnahmsweisen“ Fragestellungen Telefonkonferenz gesprochen. Die Diskussion und Beschlussfassung kann per email erfolgen.

§ 8: Veröffentlichungen-Sitzungsprotokolle: Dort wird von den „endgültigen, zusammenfassenden Sitzungsprotokollen“ und deren Veröffentlichung gesprochen.

§ 9: Vertraulichkeit-Sitzungsunterlagen, Inhalte und Diskussionen: Dort wird von Vertraulichkeit betreffend Sitzungsunterlagen und der detaillierten Inhalte von Diskussionen im Rahmen der Sitzungen gesprochen. Eine Veröffentlichung ist nur durch Zustimmung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlaubt.

§ 9 Vertraulichkeit-Beendigung der Mitgliedschaft: Dort wird von einer Verpflichtung gesprochen, auch nach der Beendigung der Mitgliedschaft eines Mitglieds im Nationalen Impfgremium über die ihm bekanntgewordenen Angelegenheiten, insbesondere den Gegenständen und Inhalten der Beratungen, Verschwiegenheit zu wahren.

 

§ 10 Interessensoffenlegung: Dort wird davon gesprochen, dass die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums eine schriftliche Erklärung über mögliche Interessenskonflikte zu Beginn jeder Funktionsperiode abzugeben haben. Etwaige Änderungen während der Funktionsperiode sind dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgehend mitzuteilen. Ein Verschweigen eines Umstandes, aus dem sich ein Interessenskonflikt ergeben kann, führt zur Abberufung aus dem Nationalen Impfgremium. Dies gilt auch im Fall des Unterbleibens der der Mittelung, fall der Umstand, aus dem sich ein Interessenskonflikt ergeben könnte, im Laufe der Funktionsperiode eingetreten ist.

 

Insbesondere mit den seit 2020 zugelassenen Corona-Impfstoffen, den Impfempfehlungen und der von der Bundesregierung ins Auge gefassten Corona-Impfpflicht ist die Offenlegung und Transparenz betreffend Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller von zentralen Bedeutung. Öffentlichkeit und Parlament haben ein Anrecht darauf zu erfahren, ob und in welcher „Dichte“ es solche Unvereinbarkeiten gibt und wie diese sich auch auf Entscheidungen des Nationalen Impfgremiums auswirken können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat monatlich einen Bericht über die Offenlegung und Transparenz betreffend Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller zu übermitteln (Transparenzbericht über das Nationale Impfgremium).“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.