2157/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparenz in Budgets für Informationstätigkeit bringen

 

Im Zuge der Analyse des diesjährigen Budgets wurde erneut sehr augenscheinlich, dass es bei Ausgaben für Informationstätigkeit der einzelnen Ministerien an Transparenz mangelt. Diese Ausgaben jedes Ressorts werden grundsätzlich in einem Konto verrechnet, das die Bezeichnung „Werkleistungen durch Dritte“ trägt. In diesem Konto können aber auch viele andere, unterschiedliche Leistungen verrechnet werden, da es sich um ein sogenanntes Sammelkonto handelt.

Zudem haben die Ressorts auch die Möglichkeit, Untergliederungen einzurichten – die konkrete Bezeichnung ist hier aber wieder ressortspezifisch und somit überall unterschiedlich.

Es ist aktuell also nicht wirklich möglich, schnell und einheitlich festzustellen, wie hoch die Ausgaben für Informationstätigkeit in den einzelnen Ressorts sind und wie sich diese zusammensetzen. Gerade in einer Zeit, in der Fälle von Inseratenkorruption von Seiten der Regierung ersichtlich wurden, müssen wir gemeinsam alles in unserer Macht stehende tun, um diese Ausgaben transparent zu gestalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, eine Verbuchungsrichtlinie zu erlassen, die sicherstellt, dass alle Ausgaben für Informationstätigkeit einheitlich und transparent erfasst, verbucht und im Budget dargestellt und eine Möglichkeit für regelmäßige Berichterstattung darüber im Budgetvollzug geschaffen werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.