2158/A XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 – BFRG 2022-2025) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetzes mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 – BFRG 2022-2025) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das  Bundesgesetzes mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 erlassen wird (Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 BFRG 2022-2025), BGBl. Nr. 196/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 196/2021, wird wie folgt geändert:

 

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Die Tabelle in § 4 Abs. 1 erhält hinsichtlich der Personalkapazität des Bundes folgende Fassung:

„Unter-
gliederung

Bezeichnung

Jahr

2022

2023

2024

2025

01

 Präsidentschaftskanzlei

85

85

85

85

02

 Bundesgesetzgebung

491

491

491

491

03

 Verfassungsgerichtshof

107

107

107

107

04

 Verwaltungsgerichtshof

202

202

202

202

05

 Volksanwaltschaft

92

92

89

89

06

 Rechnungshof

323

323

323

323

10

 Bundeskanzleramt

819

819

819

819

11

 Inneres

37.600

37.600

37.600

37.600

12

 Äußeres

1.249

1.249

1.249

1.249

13

 Justiz

12.249

12.249

12.249

12.249

14

 Militärische Angelegenheiten

21.853

21.861

21.861

21.861

15

 Finanzverwaltung

11.903

11.903

11.903

11.903

17

 Öffentlicher Dienst und Sport

334

331

331

331

18

 Fremdenwesen

1.581

1.581

1.581

1.581

20

 Arbeit

635

635

635

635

21

 Soziales und Konsumentenschutz

1. 298

1.298

1.298

1.298

25

 Familie und Jugend

109

109

109

109

30

 Bildung

45.768

45.953

46.087

46.184

31

 Wissenschaft und Forschung

682

682

682

682

32

 Kunst und Kultur

306

306

306

306

40

 Wirtschaft

2.039

2.039

2.039

2.039

41

 Mobilität

1.230

1.230

1.230

1.230

42

 Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

2.636

2.636

2.636

2.636

 

Gesamtsumme (Personalkapazität Bund)

143.591

143.781

143.914

144.009“

 

 

Begründung

Verankerung des Treibhausgasbudgets beim Budgetdienst des Parlaments

Zu Z 4 (§ 4 Abs. 1 BFRG 2022– 2025):

Im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren wurde am 26.3.2021 ein Entschließungsantrag (160/E) angenommen, der unter anderem die Ausweitung der Arbeit des Budgetdiensts auf Fragen der Einhaltung eines nationalen Treibhausgasbudgets umfasst. Der Budgetdienst soll Analysen, Expertisen und Kurzstudien zu Regierungsvorlagen erstellen können und insbesondere dazu beitragen, dass eine möglichst kosteneffiziente Erreichung der Klimaziele und der damit verbundenen Zahlungen sichergestellt wird. Konkret ergeben sich für den Budgetdienst dadurch neue Aufgaben wie die umfassende Information des Nationalrats über die Grundlagen und die Einhaltung des Treibhausgasbudgets und des Pfads zur Klimaneutralität bis 2040 sowie Analyse und Überwachung der nationalen und europäischen Vorgaben.

Im Rahmen dessn soll der Budgetdienst auch folgende Aufgaben übernehmen: die Erstellung von Analysen zu Regierungsvorlagen mit Schwerpunkt auf Klimaeffekte und Kosteneffizienz, Einschätzung von Initiativanträgen im Hinblick auf Klimarelevanz und Auswirkung auf das Treibhausgasbudget, Überprüfung bestehender gesetzlicher Regelungen in Hinblick auf Klimarelevanz und Auswirkung auf das Treibhausgasbudget, Beantwortung klimabezogener Anfragen von Abgeordneten des Umwelt- und Budgetausschusses, Analyse des Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesfinanzgesetzes auf das Treibhausgasbudget, Beratung des Umweltausschusses und weiterer Ausschüsse im Nationalrat hinsichtlich der Wirkungsdimension Klimaschutz“ in den Wirkungsorientierten Folgeabschätzungen, Analysen zu den Fiskalrisiken, die durch den Klimawandel oder dem Nichterreichen der Klimaziele entstehen, Vertretung in nationalen und internationalen Gremien entsprechend dem parlamentarischen Mandat des Budgetdienstes sowie Vorschläge zur methodischen Weiterentwicklung der Klimabudgetierung.

Diese Aufgabenerweiterung stellt eine neue Dimension der Arbeit des Budgetdiensts dar. Die erforderlichen Kompetenzen gehen über die derzeitige Expertise und die im Budgetdienst verfügbaren Ressourcen hinaus. Im oben genannten Entschließungsantrag wurde daher eine Sicherstellung der personellen und fachlichen Ausstattung des Budgetdiensts festgehalten. Die neuen Aufgaben sollen die bisherige Tätigkeit des Budgetdiensts nicht einschränken. Aus diesem Grund ist eine Erhöhung der personellen Ressourcen des Budgetdiensts notwendig. Die vorliegende Änderung erhöht die Anzahl der Planstellen für die UG 2 Bundesgesetzgebung um 6 Planstellen. Diese zusätzlichen Planstellen sollen mit 5 FachexpertInnen im Budgetdienst besetzt werden. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Assistenzstelle vorgesehen, die ebenfalls den Budgetdienst für die neuen Aufgaben zu Verfügung gestellt wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagendiesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Budgetausschuss zuzuweisen.