2159/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.12.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere - einstimmigen Entschließungsantrag endlich umsetzen!
Schlachtungen im gewohnten Lebensumfeld von Nutztieren zu ermöglichen hat eine Vielzahl an Vorteilen: Allem voran kann den Tieren durch den Wegfall des Transportes Stress und Leid erspart bleiben, der Direktverkauf und bäuerliches Unternehmertum gestärkt und Verkehr und Emissionen reduziert werden, was auch den hohen Ansprüchen und den gelebten Werten der österreichischen Bio-Landwirtschaft entspricht.
Gerade vonseiten vieler Biobäuerinnen und Biobauern im gesamten Bundesgebiet besteht schon lange der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung sowie einer entsprechenden Förderung für eine tiergerechte, stressreduzierte Schlachtung in der gewohnten Umgebung der Tiere. Ermöglicht und gefördert werden soll die Schlachtung in mobilen oder teilmobilen Schlachtanlagen, sowie die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere. Dem hohen Veterinär- und Lebensmittelhygienestandard Österreichs ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Ziel, das Tierwohl in der Nutztierhaltung und -schlachtung zu erhöhen, sowie die bäuerliche Vermarktung mittels angepasster Hygieneauflagen und Kontrollvorschriften für KIeinbetriebe (Schlachtung, Lagerung, Weiterverarbeitung) zu stärken.
Nachdem die Verbände BIO Austria, ÖBV, Erde & Saat, der Demeterbund sowie die ARGE Hochlandrind bereits 2013 ein praxisnahes, umsetzungsfähiges Konzept zur stressfreien Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Nutztiere vorgelegt hatten und einige Pilotprojekte, darunter in der Steiermark sowie in Oberösterreich Schlachtung gestartet wurden, hat auch der Nationalrat die Dringlichkeit des Anliegens erkannt. Basierend auf der Initiative von NEOS Landwirtschaftssprecherin Karin Doppelbauer wurde am 25. März 2021 der Entschließungsantrag betreffend "Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen und Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere" (899A/(E)) einstimmig im Nationalrat angenommen.
Die Freude über die angekündigten Neuerungen und das damit nahende Ende der Rechtsunsicherheit für viele Betriebe war unter Bauern und Bäuerinnen ebenso groß wie unter Tierärzt_innen. Jedoch liegt Monate nachdem der Entschließungsantrag angenommen wurde, noch immer kein Gesetzesentwurf vor.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen
und Tourismus, wird aufgefordert, ehestmöglich, spätestens jedoch bis
März 2022, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, mit der regionale, mobile
und teilmobile Schlachthöfe und -einrichtungen sowie die Schlachtung im
gewohnten Lebensumfeld der Tiere ermöglicht und gefördert werden, um
somit die Anzahl von Tiertransporten zu reduzieren sowie den Stress für
die Tiere im Zuge des Schlachtvorgangs so gering wie möglich zu
halten."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.