2160/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.12.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der Gemeindemilliarde
Als Teil eines Unterstützungspakets für die Gemeinden in der Corona-Krise haben die Regierungsparteien nach dem Vorbild des Kommunalen Investitionsprogrammes 2017/2018 im Mai 2020 ein neues kommunales Investitionsprogramm eingeführt.
Im Rahmen des KIG 2020 gewährt der Bund Zweckzuschüsse an die Gemeinden und an von ihnen beherrschte Rechtsträger im Ausmaß von bis zu 1 Mrd. EUR. Die Aufteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel auf die Gemeinden richtet sich je zur Hälfte nach der Volkszahl und nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel. Die Anträge auf Zweckzuschüsse, mit denen maximal 50% der Gesamtkosten des Investitionsprojekts übernommen werden, sind bis Ende 2022 einzureichen. Ein Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung ist nach Durchführung des Investitionsprojektes spätestens bis 31. Jänner 2025 zu erbringen. Das KIG 2020 bezuschusst sowohl Projekte, die in der Zeit von 1.6.2020 bis 31.12.2021 begonnen wurden bzw. beginnen werden, als auch Projekte, die zwar ab dem 1.6.2019 begonnen wurden, deren Finanzierung aber aufgrund von Mindereinnahmen als Folge der COVID-19-Krise nicht mehr möglich ist.
Im Rahmen des KIG 2020 werden Bundeszuschüsse u.a. für Bauprojekte, und auch für Ersatzinvestitionen und Sanierungen ausgezahlt. Zuschüsse fließen überdies auch in die Attraktivierung von Ortskernen und in klimaschutzrelevante Investitionen. Ziel ist es, dass mindestens 20% der Mittel für ökologische Maßnahmen, insbesondere zur Einhaltung der EU-rechtlichen Vorgaben im Klima- und Energiebereich verwendet werden.
Laut BMF-Monatsbericht Oktober 2021 wurden bis Ende Oktober 2021 insgesamt rund 799,0 € an Zweckzuschüssen an 1820 Gemeinden/Gemeindeverbände ausbezahlt. Dabei hat Wien die verfügbaren Mittel bereits zu 100% ausgeschöpft, dicht gefolgt von Salzburgs Gemeinden mit 85,4% und Oberösterreichs Gemeinden mit 83,6%. Dem gegenüber stehen steirische Gemeinden, die erst 57,8% der verfügbaren Mittel ausgeschöpft haben. Gesamtheitlich betrachtet sind mit Stand 31.10. 79,9% der Mittel ausgeschöpft.
Angesichts der Tatsache, dass knappe 80% der Gemeindemilliarde bereits ausgezahlt sind, wäre es zielführend und im Sinne künftiger Investitionsprogramme, eine Evaluierung der Maßnahme vorzunehmen. In der Analyse der derzeitigen Auszahlungsmodalitäten fällt vor allem auf, dass der angebliche Scherpunkt für Klimaschutzprojekte nicht so eindeutig wie angekündigt ist. Denn grundsätzlich können alle Projekte gefördert werden. Selbst wenn ein Projekt als klimafreundlich eingereicht wird und die Vorgaben nicht eingehalten werden, gibt es kaum Konsequenzen betreffend die Auszahlung des Antrags. Auch ist die Zuordnung der Projekte in die Kategorie „klimafreundlichen“ Projekten diskussionswürdig, weil die Gemeinden selbst angeben können, wie hoch der Anteil d. ökologischen Ausgaben an ihren Projekten ist und diese Angaben nicht überprüft werden. Ein Lenkungseffekt in Richtung klimafreundlichere Gemeinden ist somit nicht ausreichend gegeben. Auch geht der gedeckelte Pauschalbetrag pro Gemeinde zu wenig auf die tatsächlichen Aufgabenbedarfe ein. Während vor allem zentrale Orte oft mehr Projekte haben als sie einreichen können, ist die Notwendigkeit in kleineren Gemeinden nicht immer gegeben.
Im Rahmen des zweiten Gemeindepakets wurde eine Entschließung des Nationalrates beschlossen, in der insbesondere der Bundesminister für Finanzen ersucht wird, mit einem Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit von Gemeinden die Treffsicherheit von KIG und Gemeindepaket II zu evaluieren und den Nationalrat über die Ergebnisse zu informieren. Ein erster Analysebericht wurde bereits im Juli 2021 vorgelegt. Das Monitoring soll laufend stattfinden.
Quellen:
· "1 Mrd. € an Bundeszuschüssen für kommunale Investitionen" (Parlamentskorrespondenz): https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK0520/#XXVII_A_00542
· Bericht zum Monatserfolg Oktober 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung (BMF): https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:ce72f598-c428-4f9b-b03e-802838388049/Monatsbericht_Oktober_2021_final.pdf
· Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (RIS): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011210
· Informationen d. BMF zum KIG (inkl. Durchführungsbestimmungen und Auflistung d. maximal abrufbaren Zweckzuschüsse pro Gemeinde): https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/kommunales-investitionsprogramm.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Finanzminister, wird aufgefordert, eine transparente
Evaluierung des Kommunalinvestitionsgesetzes ("Gemeindemilliarde") einzuleiten
und dabei neben der Auswirkungen auf Investitionstätigkeit und
Verschuldung der Gemeinden, auch besonderen Fokus auf den Lenkungseffekt der
klimafreundlichen Projekte sowie den gewählten Verteilungsschlüssel
der Zuschüsse zu legen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.