2161/A XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
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Antrag

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 BFG 2022) samt Anlagen  geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 BFG 2022) samt Anlagen geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das  Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 BFG 2022) samt Anlagen , BGBl. Nr. 195/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 195/2021, wird wie folgt geändert:

 

Der Personalplan für das Jahr 2022 (Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz 2022) Teil 1a erhält in der Gesamtübersicht und in der Untergliederung 02 auf den Seiten der Untergliederung hinsichtlich der Übersicht Parlamentsdirektion Untergliederung 02 Bundesgesetzgebung (Gesamtübersicht) und des Besoldungsgruppen-Bereiches Allgemeiner Verwaltungsdienst die aus der Beilage ersichtliche Fassung.

Beilage: Auszug aus dem Personalplan 2022 (inkl. Änderungen)

Begründung

Verankerung des Treibhausgasbudgets beim Budgetdienst des Parlaments

Im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren wurde am 26.3.2021 ein Entschließungsantrag (160/E) angenommen, der unter anderem die Ausweitung der Arbeit des Budgetdiensts auf Fragen der Einhaltung eines nationalen Treibhausgasbudgets umfasst. Der Budgetdienst soll Analysen, Expertisen und Kurzstudien zu Regierungsvorlagen erstellen können und insbesondere dazu beitragen, dass eine möglichst kosteneffiziente Erreichung der Klimaziele und der damit verbundenen Zahlungen sichergestellt wird. Konkret ergeben sich für den Budgetdienst dadurch neue Aufgaben, wie die umfassende Information des Nationalrats über die Grundlagen und die Einhaltung des Treibhausgasbudgets und des Pfads zur Klimaneutralität bis 2040, sowie Analyse und Überwachung der nationalen und europäischen Vorgaben.

Weitere Aufgaben umfassen die Erstellung von Analysen zu Regierungsvorlagen mit Schwerpunkt auf Klimaeffekte und Kosteneffizienz, Einschätzung von Initiativanträgen im Hinblick auf Klimarelevanz und Auswirkung auf das Treibhausgasbudget, Überprüfung bestehender gesetzlicher Regelungen in Hinblick auf Klimarelevanz und Auswirkung auf das Treibhausgasbudget, Beantwortung klimabezogener Anfragen von Abgeordneten des Umwelt- und Budgetausschusses, Analyse des Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesfinanzgesetzes auf das Treibhausgasbudget, Beratung des Umweltausschusses und weiterer Ausschüsse im Nationalrat hinsichtlich der Wirkungsdimension Klimaschutz“ in den Wirkungsorientierten Folgeabschätzungen, Analysen zu den Fiskalrisiken, die durch den Klimawandel oder dem Nichterreichen der Klimaziele entstehen, Vertretung in nationalen und internationalen Gremien entsprechend dem parlamentarischen Mandat des Budgetdienstes sowie Vorschläge zur methodischen Weiterentwicklung der Klimabudgetierung.

Diese Aufgabenerweiterung stellt eine neue Dimension der Arbeit des Budgetdiensts dar. Die erforderlichen Kompetenzen gehen über die derzeitige Expertise und die im Budgetdienst verfügbaren Ressourcen hinaus. Im oben genannten Entschließungsantrag wurde daher eine Sicherstellung der personellen und fachlichen Ausstattung des Budgetdiensts festgehalten. Die neuen Aufgaben sollen die bisherige Tätigkeit des Budgetdiensts nicht einschränken. Aus diesem Grund ist eine Erhöhung der personellen Ressourcen des Budgetdiensts notwendig. Die vorliegende Änderung erhöht die Anzahl der Planstellen für die UG 02 Bundesgesetzgebung um fünf A1/5 Planstellen. Diese zusätzlichen Planstellen sollen mit FachexpertInnen im Budgetdienst besetzt werden. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Assistenzstelle vorgesehen, die ebenfalls den Budgetdienst für die neuen Aufgaben zu Verfügung gestellt wird. Es ergeben sich dadurch keine höheren Auszahlungen in der UG 02 Bundesgesetzgebung. Die zusätzlichen Personalkosten werden aus dem laufenden Budget oder aus Rücklagen geleistet.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagendiesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Budgetausschuss zuzuweisen. 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Antragsteller übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Antrag (gescanntes Original), zur Verfügung.