2166/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.12.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Cornelia Ecker,
Genossinnen und Genossen
betreffend Umverteilungsprämie um die Verteilungsgerechtigkeit der öffentlichen Steuermittel zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben zu erhöhen
Die nunmehr abgeschlossenen Verhandlungen zu den Vorgaben der Verteilung der Fördermittel der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für die Jahre 2023- 2027 haben leider dazu geführt, dass die Flächenzahlungen weiterhin eine eigene Säule der Förderung darstellen werden. Die Verteilungsgerechtigkeits-Frage wird damit immer dringlicher.
Der Grüne Bericht 2021 zeigt auf, dass die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe nach wie vor immer weiter auseinanderdriften. Bereits die Berichte der letzten Jahre haben diesen aus gesellschaftspolitischer Sicht äußerst unerwünschten negativen Trend aufgezeigt. Dies findet zwischen den Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben, aber auch den Bergbauernbetrieben statt. Dies findet auch statt zwischen den großen Betrieben und den kleineren Betrieben, die sehr oft um das wirtschaftliche Überleben kämpfen. Nach Betriebsgrößen betrachtet haben die Einkommensunterschiede zwischen großen Betrieben (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 68.094 Euro) und kleineren Betrieben (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von 7.532 Euro) mit einem Verhältnis von 9:1 im Jahr 2020 sogar noch zugenommen (bei einem Verhältnis der landwirtschaftlichen Nutzfläche von knapp 3:1). Die großen Betriebe hatten einen Einkommensanstieg von 8%, die kleineren Betriebe einen Einkommensrückgang von 3%. Es gilt zu beachten, dass Betriebe unter 15.000 Euro Gesamtstandardoutput in der Einkommensstatistik des Grünen Berichts nicht erfasst sind, d.h. die vielen kleinen Betriebe in Österreich nicht repräsentiert sind. Eine wichtige Maßnahme, um ein Höfesterben verhindern zu helfen und tatsächlich etwas mehr Verteilungsgerechtigkeit in das Fördersystem der GAP zu bringen, ist, eine Umverteilungsprämie für die ersten zwanzig Hektar pro Betrieb vorzusehen.
Es ist ein äußerst befremdlich, dass sich die Landwirtschaftsministerin angesichts dieser Zahlen auf europäischer Ebene dagegen eingesetzt hat, dass es zu einer verpflichtenden Degression der Direktzahlungen und eine Deckelung der Zahlungen pro Betrieb kommt. Zusätzlich plant die Bundesministerin die in den VO(EU) vorgesehene verpflichtende Umschichtung von 10% der Direktzahlungsmittel von Groß- zu Kleinbetrieben nicht zu entsprechen und nur 7,5% umzuschichten.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, um mehr Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen, bei der Umsetzung der Verordnungen (EU) der neuen Periode der GAP der EU,
1. der verpflichtenden Umverteilungszahlung von mindestens 10 % der Direktzahlungen zugunsten kleinerer Höfe zu entsprechen und dies in der dem Nationalrat zuzuleitenden Regierungsvorlage vorzusehen,
2. die Obergrenze für die Verteilung der Direktzahlungen bei 100 000 Euro wie in der VO(EU) ermöglicht, darin festzusetzen, sowie
3. die nach der VO(EU) mögliche Degression der Fördermittel ab 60.000 € vorzulegen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft