2177/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.12.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries
und weiterer Abgeordneter
betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022“
Die drohenden Probleme im Zusammenhang mit den Zahlungsverpflichtungen wurden in der Coronakrise seitens der Regierungsfraktionen sehr ernst genommen und es wurde rasch reagiert. So kam es zu eigenen Stundungsmöglichkeiten und zu raschen und unbürokratischen Hilfsleistungen. Das Kreditmoratorium, das in Österreich 10 Monate und beispielsweise im Vergleich zu Deutschland damit sehr lang in Geltung war, ist zwar zwischenzeitlich ausgelaufen, hat aber ebenso einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität geleistet.
Zudem haben die österreichischen Banken im Laufe der letzten Monate ihre KundInnen bestmöglich unterstützt. Das ist nicht zuletzt auch am gestiegenen Kreditvolumen ablesbar. Oftmals wurden unter erheblichem Zeitdruck und persönlichem Einsatz der BankmitarbeiterInnen tragfähige Lösungen erarbeitet, um die KundInnen sicher durch die Pandemie zu begleiten. Durch all diese Maßnahmen konnte ein größerer Beschwerdeanfall wirksam verhindert werden, es wurden bis dato nur wenige solcher Beschwerden registriert.
Aufgrund der Fortdauer der Pandemie ist es jedoch weiterhin nicht auszuschließen, das Konsumenten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können. Um Konsumenten in diesem Fall eine schnelle und niederschwellige Hilfestellung zu bieten, sollte eine Erstanlaufstelle für Betroffene aber auch für Stakeholder und die Branche im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet werden, die eine direkte und verbraucherfreundliche Beratung der Betroffenen sicherstellt. Die Aufgaben dieser Stelle sollen verhältnismäßig sein und sich in die bestehende Systematik einfügen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Dazu ist eine Einbindung aller Betroffenen erforderlich.
Daher
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht eine Erstanlaufstelle für Betroffene und Stakeholder mit einem klaren Fokus auf umfassende Beratung betroffener Verbraucher mit Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten bis zum 31. März 2022 einzurichten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.