218/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter 

betreffend dringende Neukodifizierung der Gewerbeordnung

 

„(…) Damit blieb die Gewerbeordnung mit ihren zahlreichen Sonder– und Ausnahmeregelungen sowie Spezialbestimmungen zu einzelnen Gewerben ein komplexes und unübersichtliches Regulierungsregime für die Anmeldung sowie die Ausübung von Gewerben.“

Allein dieser Auszug aus dem im Oktober des Vorjahres vom Rechnungshof veröffentlichten Bericht betreffend den Zugang zur gewerblichen Berufsausübung (Reihe BUND 2019/37) macht deutlich, dass die Gewerbeordnung einer dringenden Reform und Neukodifizierung bedarf.

 

Der Rechnungshof kommt in seinem Bericht unter anderem zum Ergebnis, dass auch die Gewerberechtsreform 2017 nur teilweise Erleichterungen gebracht habe, und die Gewerbeordnung weiterhin Flexibilität und Entbürokratisierung vermissen lasse. Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass der Zugang zu gewerblichen Berufen nach wie vor zu unübersichtlich und bürokratisch sei.

 

„Die Struktur der Gewerbeordnung wies erhebliche Schwächen auf, die – im Sinne der Anwenderfreundlichkeit und des Bürgernutzens – dringend zu bereinigen wären. Dies wirkte sich negativ auf die Transparenz und Verständlichkeit des gesamten Regelwerks für die Bürgerinnen und Bürger aus, minderte deutlich dessen Handhabbarkeit für die Gewerbeanmelderinnen und –anmelder, förderte Auslegungsprobleme und war geeignet, die Vollziehung durch die zuständigen Gewerbe-behörden zu erschweren,“ so das wenig erfreuliche Fazit des Rechnungshofs, der dann noch ergänzt, dass „obwohl die seit 150 Jahren bestehende Gewerbeordnung durchschnittlich fast jährlich novelliert werde, in der Vergangenheit die geplanten oder angekündigten Maßnahmen zu einer Liberalisierung und Vereinfachung des Berufszugangs häufig nicht umgesetzt worden seien“.

 

Auf Basis seiner Feststellungen hob der Rechnungshof abschließend folgende Schlussempfehlungen an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hervor:

 „Im Sinne der Vorgaben der Europäischen Kommission wären die Regulie-rungsmechanismen – insbesondere hinsichtlich ihrer bürokratischen Hemmnisse – zu analysieren sowie deren ökonomische Auswirkungen mit dem Ziel zu bewerten, den gewerblichen Berufszugang weiter zu vereinfachen.

Die in vergleichbaren Staaten bestehenden Gewerberechtsmodelle wären zu analysieren und gegebenenfalls wäre eine dahingehende Adaptierung des österreichischen Gewerberechts einzuleiten.

 

Es wäre konsequent auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hinzuwirken mit dem Ziel, ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk zu schaffen.

Die hohe Anzahl der reglementierten Gewerbe wäre einer Analyse und Beurteilung zu unterziehen.

 

Unter Berücksichtigung von Kosten–Nutzen–Aspekten wären im Rahmen der Bundeskosten– und Leistungsrechnung die Kosten für die Vollziehung der Gewerbeordnung auf Bundesebene im Hinblick auf die Effizienz des Mitteleinsatzes transparent auszuweisen und unter Wirtschaftlichkeitskriterien zu beurteilen.

 

Die Länder wären dazu anzuhalten, ihre Kosten für die Vollziehung der Gewerbeordnung nach vom Ministerium vorgegebenen, einheitlichen Grundsätzen zu erfassen und dem Ministerium bekanntzugeben. Damit sollte eine transparente Darstellung der Gesamtkosten für die Vollziehung der Gewerbeordnung als Basis für Steuerungsmaßnahmen durch das Ministerium geschaffen werden.“

 

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser seit Jahren bekannten Fakten wurde im ÖVP/FPÖ-Regierungsprogramm im Jahr 2017 unter anderem eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung und eine Evaluierung des Gewerberechts auch in Hinblick auf den Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten vereinbart.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung mit dem Ziel der Schaffung eines zeitgemäßen, übersichtlichen und anwenderfreundlichen Regelwerks, einer Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs sowie des Abbaus bürokratischer Hemmnisse sichergestellt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.