2186/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Fürst, Mag. Amesbauer, Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend Freiheit ohne Ablaufdatum

 

 

In immer kürzeren Abständen kommt es unter dem Deckmantel „Corona-Maßnahmen“ zur Einschränkung von Menschenrechten, aber auch von Grund- und Freiheitsrechten.

 

Die Zeitung „Die Presse" vom veröffentlichte dazu am 12.12.2021 einen treffenden Artikel zu den neu geplanten Maßnahmen der Bundesregierung von Gudula Walterskirchen:

 

Wenn die persönliche Freiheit mit Ablaufdatum versehen ist

 

 

Wer heute den Dauerlockdown für „Ungeimpfte“ begrüßt, könnte morgen bald selbst betroffen sein. Das Modell ist zudem beliebig erweiterbar.

 

Nach dem Lockdown ist mitten im Lockdown, zumindest für Hunderttausende Menschen in Österreich. Sie dürfen, wenn sie Glück haben, zur Arbeit gehen, aber keine Freunde besuchen. Sie dürfen Brot kaufen, aber keine Winterschuhe. Sie stehen allesamt unter Hausarrest und dürfen so gut wie gar nichts mehr – außer ihre Steuern bezahlen, natürlich.

 

Was diese Entrechteten von ihren Mitbürgern unterscheidet? Sie verfügen über kein „gültiges Impfzertifikat“ für eine Covid-Impfung. Daher sei es „epidemiologisch sinnvoll“, sie nicht unter die Leute zu lassen. Die Begründung, warum dies sinnvoll sei, änderte sich bereits einige Male. Zuerst hieß es, die anderen müssten vor ihnen geschützt werden. Nun, das ist bei Erkrankten natürlich der Fall, damit sie niemanden anstecken. Aber warum sind Gesunde gefährlich? Sie selbst müssten „geschützt“ werden, hieß es dann, damit sie nicht die Krankenhäuser überlasten. Nun ist es aber so, dass man niemanden vor sich selbst schützen kann. Also ist es offenbar doch eine Art Strafe, um den Druck zu erhöhen, doch endlich impfen zu gehen. Und das zu Recht, meinen viele Mitbürger, denn dieses Verhalten ist, wenn schon nicht für andere gefährlich, so doch höchst „unsolidarisch“.

 

Die Sache mit dem „Dauerlockdown“ weist noch einige weitere Besonderheiten auf. So gilt der Hausarrest auch für jene, die die Krankheit bereits durchgemacht haben und über ausreichend Antikörper verfügen. Aber auch sie dürfen ihre Wohnung weiterhin nur in begründeten Fällen verlassen. Wenn nämlich ihre Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, dann fallen sie von einem Tag zum anderen vom Status „genesen“ in den Status „ungeimpft“ zurück. Das ist wie beim „Mensch ärgere Dich nicht“-Spiel, man muss wieder zurück an den Start. Warum man ausgerechnet nach sechs Monaten seine Abwehrkräfte gänzlich verlieren soll, weiß nur der Gesundheitsminister. Der ist nämlich Arzt und hat das so angeordnet. In der Wissenschaft hat sich hingegen die Erkenntnis durchgesetzt, dass es zwar zu Reinfektionen kommen kann, jedoch im Allgemeinen eine robuste Immunität zu erwarten ist, wenn man die Erkrankung durchgemacht hat.

 

Die Impfung hingegen wirkt leider nicht so lang und gut wie gedacht. Sie zeigt bei Delta nur vier bis sechs Monate ihre versprochene Wirkung, dann fällt der Schutz rapide ab. Dennoch gilt das Impfzertifikat neun Monate lang, länger als der Status „genesen“. Diese Logik erschließt sich nicht. In Zukunft wird das allerdings verkürzt werden, so viel steht fest. Es kann dann sein, dass das Impfzertifikat bereits nach vier Monaten seine Gültigkeit verliert, und man wird mindestens drei Impfungen brauchen, bis es überhaupt anerkannt wird. Also gilt auch bei den Geimpften bald: Zurück an den Start.

 

Das bedeutet, dass man stets den nächsten Impftermin wahrnehmen muss, damit das Zertifikat nicht abläuft und man seine Bürgerrechte nicht verliert. Somit sollten sich alle, die jetzt ein wenig hämisch den Dauerlockdown für „Ungeimpfte“ kommentieren, vorsehen. Es kann sie nämlich selbst schneller erwischen, als sie denken. Das Modell, Bürgern aus bestimmten Gründen ihre Bürgerrechte zu entziehen, wäre für die Politik durchaus interessant, da es jetzt so breit akzeptiert wird. Es könnte ausgeweitet werden. Etwa, wenn man seine Steuern nicht pünktlich entrichtet. Dann könnte der Finanzminister einen Hausarrest verfügen, bis die Steuerschuld beglichen ist. Oder wenn jemand einen „dreckigen“ Diesel fährt oder eine alte Ölheizung weiterbetreibt, sollte er nicht mehr am sozialen Leben teilhaben dürfen, bis er endlich einsieht, dass sein Verhalten „unsolidarisch“ ist, und auf Öko-Modelle umrüstet.

 

Somit würde das Instrument „Hausarrest“ viel zu einer solidarischen, gesunden und ökologischen Welt beitragen. Das bisschen Freiheit, das damit verloren geht, ist es allemal wert. Oder?“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Transparenzbericht über sämtliche Eingriffe in die Menschenrechte sowie der Grund- und Freiheitsrechte im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie zu erstellen und dem Nationalrat zugunsten einer offenen Diskussion über mögliche analoger Eingriffe in der Zukunft vorzulegen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte ersucht.