2190/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend sofortige Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuersätze insbesondere für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe

 

Mit Ende des Jahres 2021 sind nun die begünstigten Steuersätze für jene Branchen, die besonders durch Dauer-Lockdowns und monatelange Zwangsschließungen geschädigt wurden, wieder ausgelaufen. Besonders betroffen von einer neuerlichen Anhebung des Steuersatzes ab 1. Jänner 2022 sind neben der Kulturbranche wie Theater, Oper, Kinos etc. insbesondere Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe.

„Wer Pleiten verhindern will, muss uns die Chance geben, im nächsten Jahr noch von den 5 % Umsatzsteuer profitieren zu können“, betonte die Obfrau der Hotellerie Susanne Kraus-Winkler noch am 17. Dezember 2021 und appelliert gemeinsam mit Gastronomieobmann Mario Pulker an die Bundesregierung, „uns bitte nicht im Stich zu lassen.“

„(…) Um wieder auf Erfolgskurs zu kommen, wäre eine Verlängerung des verminderten Steuersatzes – über 2021 hinaus – nun eine weitere wichtige Unterstützung. Andernfalls sieht der Interessenvertreter die Erholung der Branche gefährdet. Mit einer Wiedereinführung des 10-Prozent-Steuersatzes ab 01.01.2022 wären wir am deutschsprachigen Beherbergungsmarkt massiven Wettbewerbs-verzerrungen ausgesetzt. Denn die wichtigsten Konkurrenten, die Schweiz und Deutschland, versteuert Nächtigungen mit 3,7 Prozent bzw. 7 Prozent“, appelliert Gratzer für eine Prolongierung der Maßnahme.“ (ÖHV TPT0007, 16. Sep. 2021)

Davon völlig unbeeindruckt, beschlossen ÖVP und Grüne dennoch die Beendigung des ermäßigten Steuersatzes mit Jahresende für die dadurch massiv geschädigten Branchen. Der Steuersatz von 5 % ist aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten jedenfalls weiterhin bis 31. Dezember 2022 anzuwenden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine Verlängerung der mit 31. Dezember 2021 ausgelaufenen Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % insbesondere für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe mindestens bis 31. Dezember 2022 sichergestellt wird.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.