2191/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend umgehende Abwicklung der COFAG-Förderanträge und Auszahlung der genehmigten Fördermittel und Zuschüsse

 

 

In den letzten Wochen und Monaten häuft sich massive Kritik der Unternehmer an der Abwicklung von bei der COFAG eingebrachter Förderanträge.

Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage mit Fokus auf Gastronomie- und Hotelleriebetriebe wünschen sich 95 Prozent der befragten Unternehmen eine beschleunigte Auszahlung der Wirtschaftshilfen durch die COFAG wünschen. Fast zwei Drittel von rund 1.000 mittelständischen Unternehmen, die vom Lockdown betroffen sind, sind mit den COFAG-Wirtschaftshilfen der Regierung unzufrieden. (…)

Die Beratungskosten für die Beantragung der Hilfsgelder überstiegen bei drei Vierteln der Betriebe die Marke von 5.000 Euro. Ein Viertel der Befragten hat nach eigenen Angaben eine Beschwerde bei der COFAG eingebracht. (vienna.at 27.12.2021)

 

So kommt unter anderem nun auch von WKO-Gastronomieobmann Mario Pulker scharfe Kritik an der COFAG, wenn dieser im Kurier am 15.12.2021 festhält, dass es vermehrt Konkursanträge gibt, weil die COFAG-Auszahlungen nicht rechtzeitig erfolgen. „Die COFAG muss schneller auszahlen, gehört wachgerüttelt", so Pulker in diesem Zusammenhang.

Sieben Mal sei es zuletzt der Fall gewesen, dass Betriebe von der Gesundheitskassa einen Konkursantrag erhalten hätten, in dem die ausständige Summe den offenen Betrag der COFAG unterschritt, erläuterte Pulker. Zum Beispiel habe die ÖGK dieser Tage 25.000 Euro von einem Betrieb gefordert, der von der COFAG eine Auszahlungszusage von 36.000 Euro hatte.

 

Laut Informationen von betroffenen Unternehmern bzw. auch von mit den entsprechenden Anträgen befassten Steuerberatern wurde seitens der COFAG eine Bearbeitungszeit von zehn bis zwölf Tagen insbesondere von Anträgen auf Fixkosten-zuschuss 800.000 bzw. Verlustersatz I für den Zeitraum von 16.09.2020 bis 30.06.2021 in Aussicht gestellt.

In der Praxis sieht dies jedoch gänzlich anders aus, denn seitens der COFAG wird durch aufwändige Nachprüfungsverfahren der Anträge eine zeitgerechte Abwicklung am Rücken der betroffenen Unternehmer verhindert. Es ist daher zu befürchten, dass sich die Bearbeitung bzw. Auszahlung dieser Förderanträge für den genannten Zeitraum weiter massiv verzögern wird.

 

Dieses Faktum stellt die Unternehmer vor ein zusätzliches Problem:

Da die Unternehmen bis 31. März 2022 ihre Steuererklärungen für das Jahr 2020 abgeben müssen und die oben genannten Zuschüsse darin aliquot steuerwirksam enthalten sind, werden unter Umständen höhere Steuernachzahlungen zu erwarten sein.  Sollten die genannten Zuschüsse erst nach Fälligkeit der Steuernachzahlungen seitens der COFAG ausbezahlt werden, müssen diese von den Unternehmen vorfinanziert werden, so die Warnung von Steuerberatern.

 

Viele Unternehmer warten nun bereits seit mehr als vier Monaten auf die Auszahlung des Ausfallbonus für die Monate Juli, August und September.

Wenn man versucht, mit der COFAG in Kontakt zu treten, wird man – wenn man überhaupt jemanden erreicht, hingehalten und vertröstet.

 

Die Zahl der Unternehmen, die sich aufgrund dieser nicht erfolgenden Auszahlungen von Förderungen und Zuschüssen überlegen, ihre Betriebe zu schließen, steigt.

Wenn dann auf der entsprechenden homepage zu lesen ist, dass es Aufgabe und Zielsetzung der COFAG sei, „rasch und effizient, transparent und nachvollziehbar finanzielle Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der österreichischen Unternehmen während der Corona-Krise zu ergreifen,“ so kann dies aus Sicht der betroffenen Unternehmer nur als blanker Hohn bezeichnet werden. 

Die dargelegten inakzeptablen Vorgänge bestätigen einmal mehr die seit Gründung der COFAG seitens der Freiheitlichen geübte Kritik an der fehlenden parlament-arischen Kontrolle und an der ineffizienten, intransparenten und oft nicht nachvollziehbaren Aufgabenerfüllung durch diese.

 

Wir haben daher stets gefordert, dass aus den dargelegten Gründen die COFAG sofort aufzulösen ist, und die entsprechenden Kompetenzen unmittelbar dem Bundes-ministerium für Finanzen zu übertragen sind, welches über das notwendige Know-How, die Daten etc. verfügt, um so den Unternehmen endlich eine rasche, unbürokratische und ausreichende Hilfe zukommen zu lassen.

Aufgrund des bestehenden enormen Zeitdrucks ist nun in einem ersten Schritt seitens der Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die umgehende Bearbeitung der bei der COFAG eingebrachten Anträge sowie die rasche Auszahlung der genehmigten Förderbeiträge sicherzustellen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass bei der COFAG einlangende Anträge ohne jede Zeitverzögerung bearbeitet und die genehmigten Fördermittel raschest ausbezahlt werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.