2196/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Aufschub des Zivildienstes bei beruflicher Unentbehrlichkeit
Der Zivildienst in seiner jetzigen Form wird den Ansprüchen unserer modernen Gesellschaft nicht mehr gerecht. Die Vorstellung, junge Männer aufgrund ihres Alters und ihrer begrenzten Erfahrungen unter prekären Verhältnissen zu physisch und psychisch belastenden Tätigkeiten über eine Dauer von 9 Monaten heranzuziehen, weil das eben immer schon so war, passt nicht in das Bild eines Rechtsstaats im 21. Jahrhundert. Seit der Volksbefragung über die Wehrpflicht und den Wehrersatzdienst im Jahr 2013 ist die Abschaffung ebendieser nicht Gegenstand von Debatten. In dieser Situation muss daher Ziel sein, die Rahmenbedingungen des Zivildienstes zu verbessern und systeminhärente Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
Ein Bereich, in dem es Nachbesserungsbedarf gibt, sind die Regelungen zu Aufschubsgründen des Zivildienstes. Gemäß § 14 Abs. 2 ZDG ist Zivildienstpflichtigen nur auf Antrag der ordentliche Zivildienst aufzuschieben, wenn Erfordernisse des Zivildienstes nicht entgegenstehen, sie noch nicht zum ordentlichen Zivildienst mit Dienstantritt innerhalb eines Jahres nach Wirksamwerden der Zivildiensterklärung oder nach Ende des Aufschubes gemäß Abs. 1 zugewiesen sind und durch die Unterbrechung einer Berufsvorbereitung, Schul- oder Hochschulausbildung, die sie nach dem in § 25 Abs. 1 Z 4 WG 2001 genannten Zeitpunkt begonnen haben, einen bedeutenden Nachteil erleiden würden. Dasselbe gilt, wenn der Zivildienstpflichtige ohne zugewiesen zu sein eine weiterführende Ausbildung, etwa ein Hochschulstudium, begonnen hat und eine Unterbrechung der Ausbildung eine außerordentliche Härte bedeuten würde.
Aktuell ist es nicht möglich, den Zivildienst aufzuschieben, wenn man in einem Unternehmen tätig ist, das aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf den Mitarbeiter verzichten kann. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Beispielsweise muss es für junge Männer, die durch eine Lehre früh ins Berufsleben eingestiegen sind, die Möglichkeit geben, den Zeitpunkt des Zivildienstes flexibel wählen zu können, damit sie keine Nachteile am Arbeitsmarkt haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Anpassung des § 14 Abs. 2 ZDG vorsieht, sodass der Aufschub des Zivildienst ermöglicht wird, sollte der Zivildienstpflichtige in einem Unternehmen arbeitet, in dem er aus wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.