2197/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mindestpersonaleinsatz und Kinderhöchstzahl in der Elementarbildung

 

In wenigen Monaten läuft die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 aus. Die Neuverhandlung dieser Vereinbarung bietet die wichtige und seltene Chance, die Elementarbildung und Kinderbetreuung in Österreich wesentlich voran zu bringen. Im Interesse der Kinder und Eltern gilt es, Österreichs "Nachzügler"-Position im internationalen Vergleich zu verlassen und in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden der Elementarpädagogik jene Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die es braucht, um

entscheidend zu verbessern. Sowohl die Bildungs- und Betreuungsqualität als auch die Arbeitsbedingungen hängen wesentlich davon ab, wie groß die Gruppen sind und wie viele Kinder auf eine pädagogische Fachkraft kommen. Damit jedes Kind in seinen Bedürfnissen und Talenten wahrgenommen und gefördert werden kann, liegt der international empfohlene Fachkraft-Kind-Schlüssel je nach Altersgruppe bei 1:3 bis 1:10 (vgl. Susanne Viernickel u.a. 2016: Qualität für alle - Wissenschaftlich begründete Standards für die Kindertagesbetreuung, http://www.ciando.com/img/books/extract/3451810204_lp.pdfSeite 46). 

Für den Mindestpersonaleinsatz pro Gruppe und die Kinderhöchstzahl pro Gruppe im Kindergarten und in der Kleinkinderbetreuung (Krippe, Krabbelstube, Spielgruppe etc.) gibt es bisher keine österreichweiten Standards, da diese in den neun Landesgesetzen geregelt sind. Die Neuverhandlung der 15a-Vereinbarung bietet die Möglichkeit, solche Standards gemeinsam mit den Ländern festzulegen und dann landesgesetzlich umzusetzen, wie dies bspw. auch hinsichtlich des verpflichtenden letzten Kindergartenjahres geschehen ist. 

Gemeinsame Standards hinsichtlich Mindestpersonaleinsatz und Kinderhöchstzahl sind die Grundlage für einen Stufenplan zur Verbesserung dieses zentralen Qualitätskriteriums der Elementarpädagogik. Die Laufzeit der neuen 15a-Vereinbarung muss für erste signifikante Schritte in Richtung kleinerer Gruppen und mehr Personal pro Gruppe genutzt werden, um immer mehr Kindern einen immer besseren Start in ihre Bildungslaufbahn zu ermöglichen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bildungsminister, die Familienministerin und der Finanzminister, wird aufgefordert, sich im Zuge der Neuverhandlung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik dafür einzusetzen, dass

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.