2200/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Melanie Erasim,

Genossinnen und Genossen

 

Betreffend: Finanzielle Coronahilfen - Unterförderungen rasch und unbürokratisch ausgleichen

 

Die aktuelle Pandemie hat die österreichische Bevölkerung vor vielfache Herausforderungen gestellt. Diese waren, aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen, zwangsweise sehr divergent. Allen Verantwortlichen musste dies von Anfang an klar gewesen sein. Umso überraschender war die Vorgangsweise bei den staatlichen Coronahilfen. Allen voran ist hier das Problem anzuführen, dass auf die speziellen Bedürfnisse der KMU’s und EPU’s nicht in der geforderten Art und Weise reagiert wurde. Deutlich gesagt: Man hat es sich leicht gemacht und ist nicht empathisch-strategisch vorgegangen – zum Leidwesen jener kleinen und mittleren Betriebe, die bis dato eine nur spärliche finanzielle Hilfe erhielten. Vor allem im Bereich der Tourismus- und Gastronomiebetriebe muss dies festgestellt werden.

Das Momentum-Institut hat die finanzielle staatliche Unterstützung in Bezug auf die Bewältigung der Pandemie in Österreich (kurz Coronahilfen) untersucht und hat durchaus bemerkenswerte Erkenntnisse gewinnen können. Wie die SPÖ schon mehrmals betonte, wurde die Verzerrung bei der Vergabe der Coronahilfen vor allem durch die Aushebelung des Epidemiegesetzes begründet. Hinzu kommt, dass die geleisteten finanziellen Hilfen und Förderungen nicht transparent in einer Datenbank aufgelistet wurden. Somit sind Vergleiche und Nachbesserungen erst mit einem erheblichen Aufwand möglich.

Betont werden muss, dass die Notwendigkeit der finanziellen Hilfestellung durch staatliche Zahlungen ein Gebot der Stunde war und ist. Bei der Umsetzung sind jedoch mehr als kritische Anmerkungen angebracht. So stellen die Autoren der Aufarbeitung fest: „Mit dem Umsatzersatz beschritt die Bundesregierung aber verstärkt den Weg, pauschal große Summen an Fördergeldern an Betriebe verschiedener Branchen auszuschütten – unabhängig vom tatsächlichen individuellen Schaden durch die Pandemie. Auch Branchen, die nachweislich den Schaden aus dem ersten Lockdown mehr als aufholen konnten, wie Baumärkte, Elektrogeschäfte und Möbelhäuser, erhielten so staatliche Wirtschaftsförderung, die direkt ihren Gewinn erhöht.“[1]

 

Das Problem der Überförderung, das u.a. durch die Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Kosten, die in den Unternehmen anfallen, und der fehlenden Gegenrechnung mit anderen Förderungen entstanden ist, sind nun, durch Sondersteuern für die jeweiligen Unternehmen einzufordern. Zu betonen ist, dass sich die Rückforderung nur auf die Überförderung bezieht und dadurch finanzielle Mitteln wieder für jene Unternehmen im Tourismus und der Gastronomie rekrutiert werden können, die eine Unterförderung erlitten haben. Viele Unternehmen wurde der, durch die Pandemiemaßahmen erlittene finanzielle Verlust kaum abgegolten und eine existenzbedrohende wirtschaftliche Situation wurde letztlich von der Regierung in Kauf genommen.

Die Nachschärfung ist nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch im Sinne der Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung aufgrund von staatlichen Hilfsleistungen, geboten. Finanzielle Hilfsmaßen können nicht zu Gewinnen für Unternehmen führen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus werden aufgefordert, zeitnah bei den Betrieben der Gastronomie und der Beherbergungsbranche eine transparente, alle finanziellen und steuerlichen Hilfsmaßnahmen berücksichtigende Aufstellung zu veranlassen und Unterförderungen rasch und unbürokratisch auszugleichen. Überförderungen sind zurückzufordern.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.momentum-institut.at/corona-hilfe-verteilung-oesterreich