2202/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abg. Mag. Ruth Becher
Genossinnen und Genossen
betreffend Wohnrechtsreform statt Mieterhöhungen
Dem Mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) folgend planen die Regierungsparteien die gesetzlichen Mieten (Richtwert- und Kategoriemiete) anzuheben. Das könnte nach aktuellen Schätzungen zu einer schlagartigen Anhebung der Mieten um 6% führen.
Mit Blick auf den derzeit durch die COVID-19-Pandemie noch einmal beschleunigten Preisauftrieb bei den Wohnkosten, muss diese Möglichkeit aus sozial- sowie wohnpolitischen Erwägungen, aber auch zum Abwenden weiterer Inflationsschübe als ausgeschlossen betrachtet werden.
Der Ausgleich zwischen Vermieter*innen- und Mieter*innen-Interessen muss auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden. An die Stelle von tatsächlichen oder ausgesetzten Anpassungen für einen eingeschränkten, geregelten Mietenmarkt braucht es ein neues, modernes, transparentes Wohnrecht, das Spekulation erschwert und reale Investitionen in ökologische Standards und Wohnqualität belohnt, sowie jedenfalls die Leistbarkeit von Wohnraum für Durchschnittsverdiener auch in urbanen Lagen wiederherstellt.
Im
Arbeitsübereinkommen von ÖVP und Grüne findet sich im Kapitel
„Schaffung von leistbarem Wohnraum“ (S. 33) folgendes (Auszug):
Unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten, Ländern und Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessensvertretungen wird im Rahmen parlamentarischer Instrumente (z.B. Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen wird.
Die Zeit der Tarifänderungen und Inflationsanpassungen muss beendet werden und eine umfassende Reform des Wohnrechts innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, sofort und unmittelbar eine Videokonferenz mit den heimischen Interessensvertretungen der Vermieter*innen und Mieter*innen anzusetzen und ein neues Wohnrecht rasch vorzulegen. Bis dahin sind gesetzliche bzw. zu verordnende Mieterhöhungen per vorzulegendem Gesetzesbeschluss auszusetzen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.