2205/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Impfstatus in Vorsorgeuntersuchungen
Die Covid-19-Pandemie hat erneut gezeigt, dass Impfungen ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Krankheiten darstellt. Viele Menschen legen aber nur wenig Wert auf Impfungen, ein Impfpass ist schließlich kein Dokument, dass Menschen regelmäßig in die Hand nehmen, um einfach nachzusehen, wie alles aussieht. Viele Menschen kennen die zeitlichen Abstände für Auffrischungsimpfungen nicht, sind nicht aktiv informiert über die Notwendigkeit verschiedener Schutzimpfungen und die Maßnahmen der öffentlichen Hand belaufen sich oft nur auf die Beteiligung an Aufklärungskampagnen. De facto beläuft sich das Monitoring des Impfstatus' von Einzelpersonen in der Praxis auf die Zeit, die im Mutter-Kind-Pass erfasst wird.
Viele Impfungen brauchen aber regelmäßige Auffrischungen, damit sie ausreichend schützen. Dafür müssen Patient_innen aber erst wissen, dass es Zeit für eine Auffrischungsimpfung ist. Abhilfe dafür soll gemäß des §24b Gesundheitstelematikgesetzes auch der eImpfpass schaffen:
Mit der praktischen Umsetzung des eImpfpasses ist ein erster Schritt dafür gelegt, allerdings werden dann erst die Daten erhoben werden müssen. Ziel wäre dann, dass der eImpfpass Patient_innen eine Erinnerung für nötige Auffrischungsimpfungen schickt. Damit dieses System auch funktionieren kann, ist es aber nötig, frühere Impfungen zu erfassen.
Einen Anfangsschritt dafür könnte eine systematische Erhebung des Impfstatus im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen sein. Immerhin ist davon auszugehen, dass zumindest Patient_innen, die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, ein erhöhtes Interesse an ihrem Gesundheitsstand und dessen Erhalt haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für
Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, mit dem
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein
Übereinkommen zu finden, den Impfstatus von Patient_innen im Rahmen des
Anamnesebogens Vorsorgeuntersuchung (Basisprogramm) zu erfassen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.