2206/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zahngesundheit im Rahmen der Neugestaltung des Eltern-Kind-Passes

 

Im Juni 2021 wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen, dass der Mutter-Kind-Pass zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr weiterentwickelt werden soll (1). Derartig tiefgreifende Änderungen bieten sich auch an, um notwendige Reformen in der Neukonzeption zu berücksichtigen. Auf Basis der bisherigen Ausgestaltung wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit schon früher evaluiert, was sinnvolle Ergänzungen zum bisherigen Untersuchungsprogramm des Mutter-Kind-Passes wären.

Eine der Empfehlungen des Ludwig-Bolzmann-Institutes war beispielsweise ein erhöhter Fokus auf Zahngesundheit. So sprachen sich in der damaligen Runde 12 von 12 Expert_innen für ein Screening auf Zahnerkrankungen in der Kindheit aus, konkreter beläuft sich der Vorschlag auf folgende Formulierung:

"Alle Kinder sollen bei jeder kinderärztlichen/allgemeinmedizinischen MKP-Untersuchung ab dem 7. Lebensmonat auf Zahnerkrankungen und Risikofaktoren untersucht werden. Dies beinhaltet eine Anamnese und Beratung (zu den Themen Fluoride, Ernährung, Mundhygiene) und eine Inspektion der Mundhöhle. Bei Auffälligkeiten ist eine Zuweisung zur zahnärztlichen Abklärung bzw. Therapie zu veranlassen. Zusätzlich soll bei allen Kindern zwischen dem 10.-14. Lebensmonat ein erweitertes Screening (insbesondere zur Früherkennung von frühkindlicher Karies wie z. B. deutliche Plaqueakkumulation, kariöse Initialläsionen) durch die Zahnärztin/den Zahnarzt erfolgen." (2)

In der Zwischenzeit wurde die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes beschlossen, wodurch die Vorteile dieser Weiterentwicklung genutzt werden sollten. Regelmäßige Untersuchungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes sollten bis zur Volljährigkeit fortgeführt werden, wie dies am Beispiel von 21 Ländern ja auch als europäischer Standard gehandhabt wird (3). Zusätzlich bietet dies den Vorteil, dass nicht nur die Zahngesundheit kontrolliert wird, sondern auch eventuelle kieferorthopädische Maßnahmen gleich gesetzt werden können.

 

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01701/index.shtml

(2) https://eprints.hta.lbg.ac.at/1163/1/HTA-Projektbericht_Nr.92.pdf

(3) https://eprints.aihta.at/1221/1/HTA-Projektbericht_Nr.123.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bei der Ausgestaltung des Eltern-Kind-Passes zahnmedizinische Untersuchungen bis zum 18. Lebensjahr vorzusehen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.