2210/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Vetos gegen europäische Außenpolitik
Aktuell ist für außen- und sicherheitspolitische Beschlüsse der EU die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten erforderlich. Dieses Einstimmigkeitsprinzip führt dazu, dass jedes einzelne Mitglied eine gemeinsame Position verhindern kann, oder sich im Abtausch gegen sein Vetorecht Zugeständnisse in anderen Fragen erkauft. Dies geschieht regelmäßig, zum Beispiel wenn das Binnenland Österreich die Verlängerung der Mittelmeermission Sophia gegen den Willen der anderen Mitgliedsstaaten verhinderte, oder als Zypern die gemeinsame Position der EU gegenüber Belarus solange verhinderte, bis die EU von Zypern gewünschte Sanktionen gegen die Türkei verhängte. Auch ein gemeinsames Vorgehen gegen den Systemrivalen China ist fast unmöglich, wenn einzelne Staaten mit hohen Verbindlichkeiten an China gemeinsame Stellungnahmen oder Maßnahmen blockieren.
Das Resultat ist eine Europäische Union, deren Außenpolitik weniger von einem deliberativen Prozess als von einem Aushandeln innenpolitischer Prioritäten bestimmt wird. China versteht sich bereits darauf, innerhalb der EU einzelne Staaten als Alliierte oder als Bittsteller zu kultivieren, um dann Vetos gegen chinakritische Politik zu verlangen. Die Handlungsfähigkeit der EU ist dadurch zumindest eingeschränkt, europäische Außenpolitik wird von den innenpolitischen Prioritäten einzelner Mitglieder verwässert.
Die österreichische Bundesregierung hat sich wiederholt – wie auch im Regierungsprogramm der gegenwärtigen Koalition – für ein Ende des Einstimmigkeitsprinzips ausgesprochen. Es ist daher symbolisch wichtig, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wenn Österreich die Einstimmigkeitsregel kritisiert und sich für ein qualifiziertes Mehrheitsprinzip ausspricht, dann aber aus innenpolitischen Gründen selbst zum Blockierer durch Ausnutzung des Einstimmigkeitsprinzips wird, wird Österreichs Stimme unglaubwürdig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung möge sich dazu bekennen, in den Gremien der Europäischen Union nicht von Österreichs Vetorecht Gebrauch zu machen, um Entscheidungen aller anderen Mitgliedsstaaten zu verhindern."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.