2215/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 20.01.2022

 

 

Änderungen laut Antrag vom 20.01.2022

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

Hinweis der ParlDion: Zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zum COVID‑19-Impfpflichtgesetz noch nicht abgeschlossen (NR-Plenum 20.01.2022; BR fehlt noch).

Um eine Textgegenüberstellung (TGÜ) für den gegenständlichen Antrag anzubieten zu können, wurde unpräjudiziell diese TGÜ nach der Kundmachung des COVID‑19-Impfpflichtgesetzes idF des BGBl. I Nr. 4/2022 (kundgemacht am 04.02.2022) mit Stichtag 05.02.2022 durchgeführt.

Bundesgesetz, mit dem das COVID‑19-Impfpflichtgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Das gegenständliche Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2024 außer Kraft.

Das COVID‑19-Impfpflichtgesetz (COVID‑19‑IG), BGBl. I Nr. XX/2022, wird wie folgt geändert:

 

 

In § 20 Abs. 5 wird die Wortfolge „nach diesem Bundesgesetz“ durch die Wortfolge „auf Grund dieses Bundesgesetzes“ ersetzt.

 

(5) Verordnungen nach diesem Bundesgesetz sind auch auf der Website des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers zu veröffentlichen.

 

(5) Verordnungen nach diesem Bundesgesetzauf Grund dieses Bundesgesetzes sind auch auf der Website des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers zu veröffentlichen.