2215/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 20.01.2022 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Hinweis der ParlDion: Zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zum COVID‑19-Impfpflichtgesetz noch nicht abgeschlossen (NR-Plenum 20.01.2022; BR fehlt noch). Um eine Textgegenüberstellung (TGÜ) für den gegenständlichen Antrag anzubieten zu können, wurde unpräjudiziell diese TGÜ nach der Kundmachung des COVID‑19-Impfpflichtgesetzes idF des BGBl. I Nr. 4/2022 (kundgemacht am 04.02.2022) mit Stichtag 05.02.2022 durchgeführt. |
Bundesgesetz, mit dem das COVID‑19-Impfpflichtgesetz geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Das gegenständliche Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2024 außer Kraft. |
Das COVID‑19-Impfpflichtgesetz (COVID‑19‑IG), BGBl. I Nr. XX/2022, wird wie folgt geändert: |
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In § 20 Abs. 5 wird die Wortfolge „nach diesem Bundesgesetz“ durch die Wortfolge „auf Grund dieses Bundesgesetzes“ ersetzt. |
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(5) Verordnungen nach diesem Bundesgesetz sind auch auf der Website des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers zu veröffentlichen. |
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(5) Verordnungen |