2218/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Umsetzung der S 37 Klagenfurter Schnellstraße

Bereits im Juni stoppte die Verkehrsministerin mit einem eigenartigen Schreiben vom 25.6.2021 des BMK an die ASFINAG jegliche weiteren baulichen Vorbereitungsmaßnahmen zur Fertigstellung der „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“.

 

Der notwendige Sicherheitsausbau der St. Veiter Schnellstraße (S 37) bzw. der Friesacher Bundesstraße (B 317) insbesondere von St. Veit an der Glan bis hin zur steirischen Landesgrenze ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt zur Weiterentwicklung Kärntens.

 

Der Ausbau war laut Internetseite des BMK unter anderem „zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich von St. Veit Nord bis Maria Saal geplant.

(https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/infrastruktur/projekte/schnellstrassen/s37.html).

 

Weiters stand dort:

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 29. November 2018 den Beschluss des Bundesververwaltungsgerichts wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Nach neuerlicher Prüfung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 27. März 2019 die Beschwerden gegen den Feststellungsbescheid abgewiesen und festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Von der ASFINAG werden nun für den Abschnitt St. Veit Nord – St.. Veit Süd die weiteren Verfahrens- und Planungsschritte auf Grundlage des eingereichten Projektes fortgeführt. Der Baubeginn wird derzeit im Herbst 2022 angestrebt.  

Für den Sicherheitsausbau des südlich weiterführenden Abschnittes St. Veit Süd – Maria Saal der S37 Klagenfurter Schnellstraße werden derzeit Vorprojektsplanungen durchgeführt. Die Umsetzung dieses Abschnittes soll im Anschluss des Abschnittes St. Veit Nord – St.Veit Süd erfolgen.  

Für den noch in den Zuständigkeitsbereich des Landes Kärnten fallenden nördlichen Abschnitt Friesach – St. Veit Nord der B 317 Friesacher Straße werden derzeit vom Land Kärnten und der ASFINAG Untersuchungen für einen raschen Sicherheitsausbau durchgeführt.

Das gesamte Projekt „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“ mit der Strecke von Scheifling bis Knoten Klagenfurt/Nord wurde mit einem Beschluss des Nationalrates vom 29.3.2006 in das Bundesstraßengesetz 1971 aufgenommen.

 

Bereits im Jahr 2005 hat das Land Kärnten mit der ASFINAG und dem Bund vertraglich vereinbart hat, dass die S 37 und die B 317 von Klagenfurt über St. Veit bis hin zur steirischen Landesgrenze zu einer leistungsfähigen und sicheren „Schnellstraße“ ausgebaut werden sollen.

 

Am 1.12.2021 verkündete die Verkehrsministerin das aus ihrer Sicht endgültige Aus der Fertigstellung der „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“.

 

In den schriftlich vorliegenden Schlussfolgerungen der „Evaluierung des Bauprogramms“ steht als Conclusio für die Fertigstellung:

 

Auf Basis der – auch bereits in der Evaluierung 2010 – vorliegenden Ergebnisse

hinsichtlich Kosten, technischer Umsetzungsprobleme, Baudauer bzw. in Hinblick

auf die Klima- und Ressourcenschonung ist auch weiterhin keine zweite

hochrangige Straßenachse zweckmäßig. Die Planungen wären ruhend zu stellen.

 

Bezüglich des Sicherheitsausbaues des bestehenden Teils der S 37, dessen Baubeginn im Herbst 2022 hätte sein sollen, steht lapidar:

 

Der Sicherheitsausbau der S 37 auf Kärntner Seite ist nicht Gegenstand der

Projektevaluierung.

 

Diese unzulässige Streichung des Ausbaues der B 317 durch die Bundesministerin bedeutet somit sowohl in Bezug auf die vertragliche Vereinbarung von 2005 als auch auf das Bundesstraßengesetz 2006 einen klaren Rechtsbruch, auch in Anbetracht der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.10.1990 (GZ: 90/06/0091):

 

Es liegt nicht im Belieben der Bundesstraßenverwaltung, den Bau von im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Straßen, für die noch dazu bereits eine rechtswirksame Trassenverordnung vorliegt, hinauszuschieben, da dies letztlich auf eine Prüfung von Gesetz oder Verordnung hinausliefe, die Verwaltungsorganen nicht zusteht. Daher muß - jedenfalls bei Anwendung des Bundesstraßengesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl 1990/159, die hier noch nicht anzuwenden ist - davon ausgegangen werden, daß nach den gegebenen wirtschaftlichen Möglichkeiten die vorgesehenen Straßenprojekte ehestens durchzuführen sind.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert

 

·    mit der Umsetzung des Sicherheitsausbaues der S 37 sofort zu beginnen und

·    die „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“ wieder in das ASFINAG-Bauprogramm aufzunehmen, und dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren - von der Bundesregierung verursachten - Bauverzögerungen bei der „S 37 Klagenfurter Schnellstraße“ kommt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.