2222/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Christian Stocker, Hermann Gahr, Wolfgang Gerstl, Georg Bürstmayr, Faika El-Nagashi

Kolleginnen und Kollegen

Betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XX/202X, wird wie folgt geändert:

1. In § 14 Abs. 1 Z 5 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.

2. Dem § 64a wird folgender Abs. 36 angefügt:

„(36) § 14 Abs. 1 Z 5 tritt mit dem Monatsersten nach Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/20XX in Kraft.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

Begründung:

Mit dieser Novelle wird § 14 Abs. 1 Z 5 an die in Art. 1 Abs. 2 lit. a Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit, BGBl. Nr. 538/1974, vorgegebene Frist angepasst.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten