Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 206/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 94a wird die Wendung „Frauen und Männer“ durch die Wendung „alle Geschlechter“ ersetzt.
2. Dem § 94 wird folgender Abs. 55 angefügt:
„(55) § 94a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“