2225/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend CO2 Steuer: konsumentenfreundlich und sozial treffsicher machen

 

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

 

Laut Erläuterungen zum Klimabonusgesetz führt die CO2-Bepreisung im Rahmen des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes zu Mehrbelastungen der Haushalte:

"Mehrbelastungen für Haushalte durch diese Bepreisung ergeben sich insbesondere aufgrund von Preissteigerungen im Bereich Mobilität (Verwendung von Benzin- und Dieselkraftstoffen in privaten PKW), Wohnen (Heizsysteme auf Basis fossiler Brennstoffe) sowie durch Preissteigerungen bei der Bereitstellung von Konsumgütern und Dienstleistungen durch Unternehmen, welche an Endkundinnen weitergegeben werden." [1]

Das Konzept der CO2-Bepreisung geht von einer Lenkungswirkung durch den höheren Preis aus. In zahlreichen Stellungnahmen zur Steuerreform, die an dieses Konzept glauben, wurde der Wert für die Bepreisung als zu niedrig bezeichnet, um die erforderliche Klimawirkung zu entfalten.

Doch die Idee des Lenkungseffekts der CO2-Bepreisung bleibt beim Heizen oft aus: Denn im Gegensatz zu den EigentümerInnen von Wohnungen und Einfamilienhäusern können sich MieterInnen das Heizsystem nicht aussuchen und tragen trotzdem den kompletten CO2-Preis. Das Problem ist kein geringes: Die Mietquote von Hauptwohnsitzwohnungen liegt in Österreich bei 42,7 Prozent[2]. Der ausbleibende Lenkungseffekt ist nicht im Sinne der CO2-Bepreisung und somit unökologisch und vor allem auch unsozial. Dadurch, dass die VermieterInnen nach der aktuellen Gesetzeslage nicht für die CO2-Bepreisung aufkommen müssen, besteht für sie auch kein Anreiz, alte, klimaschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen.

Von diesem grundlegenden Problem abgesehen, verringert die konkrete Ausgestaltung der CO2-Bepreisung noch zusehends eine beabsichtigte Lenkungswirkung. Es ist nicht sichergestellt, dass die CO2-Bepreisung für die Kundinnen und Kunden auch wirklich transparent und nachvollziehbar auf den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen wird. Ein CO2-Preis der aber auf Grund mangelnder Kennzeichnung im Auf und Ab der Energiepreise unterzugehen droht, kann beim besten Willen keinen Lenkungseffekt erzielen.

Zudem wäre eine klare Regelung für die Kennzeichnung der CO2-Kosten auf der Rechnung die Grundvoraussetzung für beispielsweise eine Refundierung der Mehrbelastung durch die VermieterInnen oder einen zielgenauen Ausgleich bei gestiegenen Mobilitätskosten.

Damit die Kosten für die CO2-Bepreisung auch bei den Verursachern eingehoben werden können, muss also klar ersichtlich sein, wie sich die Energierechnungen zusammensetzen. Aktuell ist es für KundInnen oft unübersichtlich und schwer nachzuvollziehen, welchen Anteil der Kosten jeweils die verschiedenen Steuern ausmachen. Gerade wenn die Energiepreise steigen, ist es nicht klar erkenntlich, wodurch diese Preissteigerung zustande kommt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass bei Rechnungen von Energiehändlern künftig der Anteil der Kosten, der auf die CO2-Bepreisung entfällt und an die Endkunden weitergegeben wird, klar ausgewiesen wird.“

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss



[1] Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01292/fname_1038656.pdf

[2] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/512031/umfrage/miet-und-eigentumsquote-von-hauptwohnsitzwohnungen-in-oesterreich/