2235/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

A n t r a g

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19

Der Nationalrat hat beschlossen:

Impflotterie

§ 1.  Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und eine Teilimpfung gegen COVID-19 mit einem in Österreich dafür zugelassenen Impfstoff erhalten haben, können an der Ausspielung von Gutscheinen nach Maßgabe dieses Gesetzes teilnehmen. Auf den Erhalt eines Gutscheines besteht kein Rechtsanspruch.

 

Kommunale Impfkampagne

§ 2. Gemeinden haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf einen Zweckzuschuss für Aufwendungen in Zusammenhang mit gemeindeeigenen Aktionen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19.

Kommunale Impfprämie

§ 3. Gemeinden haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf eine Prämie je nach Grad der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 innerhalb der Gemeinde.

Gemeinsame Bestimmungen

 

§ 4. (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft. Maßnahmen nach diesem Gesetz sind mit 31. Dezember 2022 befristet.


Begründung

Zu § 1:

Begleitend zum Impfpflichtgesetz sollen positive Anreize in Form einer Impfgutscheinlotterie geschaffen werden, um die Bevölkerung zur Impfung zu motivieren.

Zu § 2:

Darüber hinaus soll den Gemeinden in der Impfkampagne eine stärkere Rolle als in der Vergangenheit zukommen. Der Bund unterstützt die Gemeinden dabei finanziell.

Zu § 3:

Um einen besonderen Anreiz für hohe regionale Impfquoten zu schaffen, soll eine Bonuszahlung für Investitionen in den Gemeinden abhängig von der Erreichung hoher Impfquoten erfolgen.

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss