2235/A XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2022
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A n t r a g
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Philip Kucher
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19
Der Nationalrat hat beschlossen:
Impflotterie
§ 1. Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und eine Teilimpfung gegen COVID-19 mit einem in Österreich dafür zugelassenen Impfstoff erhalten haben, können an der Ausspielung von Gutscheinen nach Maßgabe dieses Gesetzes teilnehmen. Auf den Erhalt eines Gutscheines besteht kein Rechtsanspruch.
Kommunale Impfkampagne
§ 2. Gemeinden haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf einen Zweckzuschuss für Aufwendungen in Zusammenhang mit gemeindeeigenen Aktionen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19.
Kommunale Impfprämie
§ 3. Gemeinden haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf eine Prämie je nach Grad der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID-19 innerhalb der Gemeinde.
Gemeinsame Bestimmungen
§ 4. (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft. Maßnahmen nach diesem Gesetz sind mit 31. Dezember 2022 befristet.
Begründung
Zu § 1:
Begleitend zum Impfpflichtgesetz sollen positive Anreize in Form einer Impfgutscheinlotterie geschaffen werden, um die Bevölkerung zur Impfung zu motivieren.
Zu § 2:
Darüber hinaus soll den Gemeinden in der Impfkampagne eine stärkere Rolle als in der Vergangenheit zukommen. Der Bund unterstützt die Gemeinden dabei finanziell.
Zu § 3:
Um einen besonderen Anreiz für hohe regionale Impfquoten zu schaffen, soll eine Bonuszahlung für Investitionen in den Gemeinden abhängig von der Erreichung hoher Impfquoten erfolgen.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss