Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID‑19
Der Nationalrat hat beschlossen:
Impflotterie
§ 1. Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und eine Teilimpfung gegen COVID‑19 mit einem in Österreich dafür zugelassenen Impfstoff erhalten haben, können an der Ausspielung von Gutscheinen nach Maßgabe dieses Gesetzes teilnehmen. Auf den Erhalt eines Gutscheines besteht kein Rechtsanspruch.
Kommunale Impfkampagne
§ 2. Gemeinden haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf einen Zweckzuschuss für Aufwendungen in Zusammenhang mit gemeindeeigenen Aktionen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID‑19.
Kommunale Impfprämie
§ 3. Gemeinden haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf eine Prämie je nach Grad der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID‑19 innerhalb der Gemeinde.
Gemeinsame Bestimmungen
§ 4. (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft. Maßnahmen nach diesem Gesetz sind mit 31. Dezember 2022 befristet.